Professor Dr. Erik Hahn referiert auf dem 7. Dresdner Medizinrechtssymposium zu aktuellen Rechtsfragen der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft.
Am 16. und 17. November fand in der Sächsischen Landesärztekammer das 7. Dresdner Medizinrechtssymposium statt. Das diesjährige Rahmenthema lautete „Fit für den Wandel - Analoge Therapie & digitale Zukunft“. Die Tagung widmete sich unterschiedlichen Rechtsfragen, die mit der voranschreitenden Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft verbunden sind. Internationale Akteure wie etwa der britische Onlinearzte „DrEd“ haben nach eigenen Angaben bereits weit über 200.000 deutsche Patienten via Internet „versorgt“. Auch die deutsche Ärzteschaft hat sich im Mai 2018 gegenüber vergleichbaren Versorgungsformen geöffnet. Obwohl sich die Gesundheitsversorgung nur zu einem geringen Teil durch telemedizinische Leistungen abbilden lässt, ist zumindest ihr Wachstumspotential enorm. Insgesamt wurden im GKV-Markt im Jahr 2017 weit über 200 Milliarden Euro umgesetzt – Tendenz stark steigend. Zum Vergleich ist etwa darauf zu verweisen, dass dieser Betrag höher ausfällt als das bundesweite Lohnsteueraufkommen im gleichen Zeitraum. Viele Gründe also, um sich den Rechtsfragen der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft zu widmen.
Professor Dr. Erik Hahn von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen der HSZG referierte auf der von über 100 Teilnehmern besuchten Veranstaltung der Dresden International University zum Thema „Aktuelle Entwicklungen zum ausschließlichen Fernbehandlungsverbot - Was darf der Arzt neben der Beratung? – Flankierende Regelungen und ihre Bedeutung für das ärztliche Handeln“. Dabei wurden aktuell brennende Fragen wie die notwendige Anpassung des Heilmittelwerberechts und Divergenzen zwischen ärztlichem Berufs- und Arzneimittelrecht diskutiert.
Weitere Themen der Veranstaltung waren u.a. „Fit für den Wandel – Arbeits- und Gesellschaftsrecht für Mediziner“, „Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Auswirkungen in der ärztlichen Praxis“ und „Big Data am Beispiel von Biodatenbanken“ .
Einige Inhalte aus dem Vortrag von Professor Hahn sind in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Gesundheitsrecht“ veröffentlicht.