Studentische Vertretungen finden sich in folgenden Bereichen der Hochschule Zittau/Görlitz wieder:
Der Studierendenrat der Hochschule wird aus den Vertretern der Fachschaftsräte gebildet. Als Organ der Studentenschaft vertritt er die Interessen der Studentenschaft als rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und verantwortet hochschulweit die Belange der Studierenden.
Alle Studierenden einer Fakultät (teilweise auch eines Fachbereiches) bilden die Fachschaft. Als Mitbestimmungsgremium können die Studierenden einen Fachschaftsrat wählen. Der Fachschaftsrat vertritt die Interessen seiner Studierenden und wählt dazu studentische Mitglieder in den Fakultätsrat, in die Studienkommission, den Prüfungs- und Praxisausschuss. Die Fachschaftsräte der Hochschule bilden den Studierendenrat der Hochschule. Die aktive Mitarbeit als gewählter Studierendenvertreter kann zur Anerkennung einer längeren Regelstudienzeit führen.