Personen, die sich während ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen und Können angeeignet haben, können einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem externen Prüfungsverfahren erwerben. Ausnahme: Gilt momentan nicht für den Studiengang Heilpädagogik/Inclusion Studies.
Externe werden nicht immatrikuliert (sind keine Studierenden) und sind keine Mitglieder der Hochschule.
Abitur, Fachhochschulreife oder anderer Hochschulzugang gem. Immatrikulationsordnung, bei Bewerbung für den Abschluss Master zusätzlich erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss gem. der Studien- u. Prüfungsordnung
Formgebundener Antrag mit den geforderten Anlagen bis 01.03. (bei Beginn im Sommersemester) bzw. 01.09. (bei Beginn im Wintersemester
Für Modulprüfungen einschließlich möglicher Wiederholungen: 15 Monate, in begründeten Fällen auf Antrag einmalige Verlängerung der Frist um 3 Monate.
Der Zeitraum für die Abschlussarbeit beträgt ein Jahr.
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Art der abzulegenden Prüfungen (200,00 € bis 1.000,00 €).