Das Hochschulsprachenzentrum bietet in Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch sowie Deutsch als Fremdsprache (für ausländische Studierende) Sprachkurse an. Dafür sind folgende Vorkenntnisse erforderlich:
Die Sprachwahl in den Studiengängen ist oft freigestellt bzw. in der jeweiligen Studienordnung des Studienganges geregelt. Der Umfang und der Zeitpunkt der Fremdsprachenausbildung werden ebenfalls von Ihrem Studiengang bzw. Ihrer Fakultät vorgegeben.
Neben den Festlegungen Ihrer Fakultät/ Ihres Studienganges entscheiden auch die Anzahl der Einschreibungen und die Lehrkräftekapazität über das Zustandekommen der Sprachgruppen.
Im Rahmen der stundenplantechnischen und personellen Möglichkeiten des Hochschulsprachenzentrums haben Sie auch die Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Sprachkurse zu belegen, über die Sie Ihre Sprachlehrer bzw. Aushänge informieren.
In den meisten Studiengängen ist das Modul I (Rezeptive Sprachtätigkeiten) obligatorisch zu belegen. Innerhalb dieses Moduls unterziehen Sie sich Leistungsüberprüfungen im Verstehenden Lesen und Verstehenden Hören.
Innerhalb des Moduls II (Produktive Sprachtätigkeiten), das in einigen Studiengängen obligatorisch ist, absolvieren Sie Leistungsüberprüfungen im Schreiben (= Textproduktion) und Sprechen (= Vortrag und Konversation).
Einige Studiengänge ermöglichen ihren Studierenden einen Abschluss in Fachenglisch, z.B. Englisch für Ingenieure in der Fakultät Maschinenwesen bzw. Business English in den wirtschaftsorientierten Studiengängen. Über die Anforderungen in den Kursen in Business English und Englisch für Ingenieure werden Sie ebenfalls in der Einweisungsveranstaltung zu Beginn Ihres Studiums bzw. Ihrer ersten Lehrveranstaltung informiert.
Bei Fragen informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern.