Eine beliebte Möglichkeit bei Studierenden zur (Teil-)Finanzierung ihres Auslandsaufenthaltes stellt das Auslands-BAföG dar. Dieses kann sowohl für ein Studien- als auch für ein Praktikumssemester im Ausland beantragt werden. Bei einem Auslandspraktikum gibt es allerdings die Einschränkung, dass dieses nach dem BAföG nur dann förderungsfähig ist, sofern es sich um ein mindestens 12 Wochen andauerndes Pflichtpraktikum handelt, es muss also in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs ausdrücklich erwähnt sein. Freiwillige Auslandspraktika können leider nicht durch Auslands-BAföG gefördert werden.
Auch, wer in Deutschland bislang noch nicht BAföG berechtigt war, der hat trotzdem die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen. Haben Sie also bislang noch kein BAföG in Deutschland erhalten, sollten Sie dennoch die Chance nutzen und sich um Auslands-BAföG bewerben.
Häufig fragen sich Studierende, die Inlands-BAföG beziehen, ob sich durch das Auslands-BaföG deren Förderhöchstdauer im Inland verkürzen würde. Die beruhigende Antwort lautet: NEIN. Sofern Sie nämlich ein Urlaubssemester während Ihres Auslandsstudiums beantragen, bezahlen Sie zwar weiterhin den kompletten Semesterbeitrag und sind offiziell weiter an Ihrer Heimathochschule immatrikuliert. Jedoch wird dadurch Ihr Auslandssemester nicht als Fachsemester gezählt und folglich wird es Ihnen auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Zeit, die Sie im Auslandssemester verbringen, beeinflusst also die Berechnung der Förderungshöchstdauer für das Inlands-BAföG nicht. Wichtig ist allerdings, dass Sie während Ihrer Zeit im Ausland studienbezogenen Aktivitäten nachgehen und diese auch nach Ihrer Rückkehr entsprechend nachweisen können. Im Schnitt werden Sie also mit Auslands-BAföG sogar länger gefördert als ohne Auslandsaufenthalt.
Generell wird Auslands-BAföG bei einem Auslandsaufenthalt für maximal ein Jahr bewilligt. Wichtig ist hierbei, dass die Förderung am Stück und ohne Unterbrechung ist. Wenn Ihr Auslandsaufenthalt allerdings obligatorisch, d. h. Teil eines integrierten Studiengangs ist und dieses in einem EU-Land oder der Schweiz absolviert wird, werden Sie ohne zeitliche Begrenzung mit Auslands-BAföG gefördert, solange die normale BAföG-Förderungshöchstdauer nicht überschritten wird.
Die Förderbeträge für das Auslands-BAföG sind höher als im Inland: Neben dem auch für das Inlands-BAföG geltenden Grundbedarf und der Wohnpauschale kommen außerdem Zuschläge für die im Ausland anfallenden Studiengebühren, für die Krankenkasse und für die Anreise ins Gastland hinzu. Weiterhin gibt es besondere Auslandszuschläge, die sich anhand der jeweiligen Lebenshaltungskosten für die einzelnen Zielländer berechnen.
Für alle Mütter und Väter, die sich zusammen mit ihrem Kind auf das Abenteuer Ausland einlassen, gibt es die gute Nachricht, dass auch Kinderbetreuungszuschläge gezahlt werden. Generell gilt, genauso wie beim Inlands-BaföG, dass 50 % des Auslands-BAföGs zu einem späteren Zeitpunkt in Raten zurückgezahlt werden müssen. Die anderen 50 % werden Ihnen als Zuschuss vom Staat gewährt.
Ja. Nutzen Sie die Möglichkeit, zusätzlich zum Auslands-BAföG finanzielle Unterstützung durch ein ERASMUS+ Stipendium zu erhalten. Die Stipendienraten bewegen sich zurzeit zwischen 180 und 300 Euro, je nach Lebenshaltungskosten im Land der Partnerhochschule. Eine Erasmusfördersumme bis zum einem Betrag von 300 Euro ist auf das BAföG anrechnungsfrei.
Je nach Zielland sind für die Auslandsförderung nach dem BAföG unterschiedliche Ämter zuständig. Für Tschechien, Polen und Russland beispielsweise ist das Auslandsamt des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau zuständig. Bitte informieren Sie sich also bei der Antragstellung über das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Amt. Zu beachten ist weiterhin, dass die Bearbeitungszeit des Auslands-BAföG-Antrags sehr viel länger dauern kann (bis zu 6 Monate) als für das Inlands-BAföG. Daher empfiehlt sich eine Antragsstellung mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Auslandsemesters.
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