Unsere Aufgaben sind im SGB IX § 95 beschrieben. Die Schwerbehindertenvertretung
- fördert die Einstellung von Menschen mit Behinderungen (siehe auch SGB IX § 81 (1) Satz 6)
- steht Menschen mit Behinderungen beratend und helfend zur Seite
- überwacht die Einhaltung der Gesetze (besonders bezüglich § 71, § 72, § 81 - § 84)
- beantragt präventive Maßnahmen (siehe auch SGB IX § 84)
- hilft bei der Klärung von Problemen mit der/dem Arbeitgeber/in
- beugt Kündigungen von Menschen mit Behinderungen vor (siehe auch SGB IX § 85-§ 92)
- unterstützt bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes (siehe auch SGB IX § 81 (4) Satz 4 und 5).