Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).
Die Hochschule Zittau/Görlitz ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 Sächsisches Transparenzgesetz eine solche transparenzpflichtige Stelle. Die Transparenzpflicht der Hochschule Zittau/Görlitz umfasst ausschließlich Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben.
Bestimmte Informationen werden zukünftig auf der elektronischen Transparenzplattform des Freistaates Sachsens, welche momentan noch im Aufbau ist, bereitgestellt.
Für weitere Informationen kann ein Antrag in Schriftform oder elektronischer Form bei der Hochschule Zittau/Görlitz gestellt werden. Der Antrag muss im Regelfall nicht begründet werden. Der Antrag sollte aber nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Transparenzgesetz begründet werden, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind. Einen Musterantrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.
Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: transparenzgesetz(at)hszg.de