Gasthörerschaft

An der Hochschule besteht die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu besuchen.

  • Beantragung

    Die Gasthörerschaft muss vor Beginn des Semesters im Zulassungsamt formgebunden beantragt werden. In teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme nur zulässig, wenn die Plätze nicht von eingeschriebenen Studierenden in Anspruch genommen werden. Die Gasthörerschaft endet mit Ablauf des jeweiligen Semesters und ist für das nächste Semester erneut zu beantragen.

    Antrag Gasthörerschaft

  • Prüfungen / Teilnahmebescheinigungen

    Gasthörer können nicht an Fachprüfungen teilnehmen und keine Leistungsnachweise erbringen. Teilnahmebescheinigungen erteilen auf Antrag die betreffenden Hochschullehrer.

  • Kosten

    Die Gasthörerschaft ist entsprechend der geltenden Gebührenordnung gebührenpflichtig (z. Z. 38,35 € pro Semester).

Allgemeine Studienberatung
Madeleine Pohl
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
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