An der Hochschule besteht die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu besuchen.
Die Gasthörerschaft muss vor Beginn des Semesters im Zulassungsamt formgebunden beantragt werden. In teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme nur zulässig, wenn die Plätze nicht von eingeschriebenen Studierenden in Anspruch genommen werden. Die Gasthörerschaft endet mit Ablauf des jeweiligen Semesters und ist für das nächste Semester erneut zu beantragen.
Gasthörer können nicht an Fachprüfungen teilnehmen und keine Leistungsnachweise erbringen. Teilnahmebescheinigungen erteilen auf Antrag die betreffenden Hochschullehrer.
Die Gasthörerschaft ist entsprechend der geltenden Gebührenordnung gebührenpflichtig (z. Z. 38,35 € pro Semester).