FAQ

Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Auslandsaufenthalt mit Erasmus+.

  • Erasmus+ - Was muss ich wissen?

    Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden. Die Mindestdauer für Studienaufenthalte beträgt drei Monate. Die maximale Förderdauer pro Zyklus beträgt zwölf Monate. Einzügige Studiengänge (Diplom) können 24 Monate gefördert werden. Ebenso werden Praktika durch Erasmus+ unterstützt.

  • Wer sind meine Ansprechpartner an der HSZG?
    • Auslandsstudium (SMS) für Studienaufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule innerhalb Europas (KA103)
      Ansprechpartnerin: Lucie Koutková (lucie.koutkova(at)hszg.de)
       
    • Auslandsstudium (SMS) für Studienaufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule weltweit (KA107)
      Ansprechpartnerin: Lucie Koutková (
       
    • Kombination Auslandsstudium und Auslandspraktikum (SMS) an einer Erasmus-Partnerhochschule innerhalb Europas (KA103). Diese Maßnahme zählt als Auslandsstudienaufenthalt.
      Ansprechpartnerin: Lucie Koutková (lucie.koutkova(at)hszg.de)
       
    • Auslandspraktikum (SMP) für Praktika Studierender der Hochschule Zittau/Görlitz in europäischen Unternehmen. Das Bewerbungsverfahren und die Organisation erfolgt über das LEONARDO-Büro Sachsen an der TU Dresden.
      Ansprechpartnerin: Simone kunze ()
  • Welche Vorteile hat ein Studium im Ausland?

    Folgende Vorteile sprechen für ein Studium an einer Hochschule in Europa:

    • die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden anerkannt
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • auslandsbedingte Mehrkosten werden gefördert
    • Sie bekommen Unterstützung in der Vorbereitung
    • Sonderförderung für Studierende mit Kindern
    • Sonderförderung für Studierende mit Behinderung

      ... und natürliche jede Menge neue Erfahrungen!
  • Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt mit Erasmus+ gibt es?

    Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

    • reguläre Immatrikulation an der HSZG
    • das erste Studienjahr muss bei Antritt des Auslandsaufenthalts abgeschlossen sein
    • Studienaufenthalte sind nur an Hochschulen möglich, mit denen die HSZG eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
    • Heimat- und Gasthochschule müssen eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE) besitzen
  • Wer kann Sonderförderung beantragen?

    Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen der Zugang zum Programm erleichtert (dies gilt im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums Alleinerziehende und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).

    • Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

    Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Zur Zeit beläuft sich der monatliche Zuschuss unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder auf 200 EUR. Bitte wenden Sie sich an das International Office, wenn Sie den Zuschuss beantragen möchten.

     

    • Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung

    Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org [en].

    Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden, können über die HSZG zusätzliche Fördermittel beantragen. Dabei handelt es sich je nach dem Grad der Behinderung entweder um einen monatlichen Zuschuss von 200 EUR oder um Sondermittel von maximal 10.000 EUR pro Mobilität. Bitte wenden Sie sich an das International Office, wenn Sie den Zuschuss beantragen möchten.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung erfolgt in zwei Stufen. Sie bewerben sich zunächst an der HSZG und erst nach erfolgreichem Auswahlprozess an der Partnerhochschule.

    In der Bewerbung können Sie bis zu drei Prioritäten für Ihren gewünschten Aufenthalt angeben.

    In unserer Mobilitätsdatenbank können Sie sich ausführlich über die Studienmöglichkeiten im Ausland informieren. Dort finden Sie neben den Internetseiten der Partnerhochschulen auch Hinweise zu den Vereinbarungen für bestimmte Studiengänge, Bewerbungsfristen und Sprachanforderungen.

    Unser Online-Bewerbungsformular ist für Sie über die Mobilitätsdatenbank zugänglich. Wählen Sie dort die gewünschte Austauschmöglichkeit und klicken Sie auf das grüne Icon.

    Zur Einreichung erforderlicher Formulare an der HSZG und für die Bewerbung an der Partnerhochschule sind Fristen zu beachten.

  • Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

    Folgende Kriterien gelten für die Auswahl der Studierenden für eine Förderung innerhalb des Programms Erasmus+

    • Vollständige Angaben im Bewerbungsformular sowie vollständiger und fristgerechter Upload der erforderlichen Dokumente
    • Der Förderanspruch wurde noch nicht voll ausgeschöpft (12 Monate im ersten Studienzyklus (Bachelor) und weitere 12 Monate im zweiten Studienzyklus (Master) bzw. 24 Monate bei einzügigen Studiengängen)
    • Notendurchschnitt, gebildet auf der Grundlage einer Kopie der HZB sowie des aktuellen Leistungsnachweises (Bachelor-Studierende) bzw. einer Kopie des Bachelor-Zeugnisses sowie eines aktuellen Leistungsnachweises (Master) (Der einzureichende Leistungsnachweis sollte nicht vor dem 10. Januar des Bewerbungsjahres erstellt worden sein.)
    • Kenntnisse der Unterrichtssprache auf Niveau B1 sowie mindestens Grundkenntnisse der Landessprache
    • Ist der Aufenthalt laut Studienplan verpflichtend?
  • Werden meine Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt?

    Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen bzw. Studienzeiten angerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass vor dem Aufenthalt durch alle drei Parteien (Studierender, Heimathochschule und Gasthochschule) ein Learning Agreement unterzeichnet wurde. Wie die Anerkennung im Detail abläuft, verdeutlicht dieses Schaubild.

    Sie erhalten nach dem Abschluss des Semesters an der Gasthochschule ein Transcript of Records. Dieses reichen Sie dann an der HSZG im Prüfungsamt ein, um Ihre Studienleistungen des Auslandssemesters anrechnen zu lassen.

  • Wie werden meine im Ausland erzielten Noten umgerechnet?

    Hier finden Sie eine Tabelle zur Umrechnung Ihrer Noten.

  • Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

    Erasmus+-Aufenthalte im Rahmen von Erasmus-Europa (KA103)

    Die Programmländer sind in drei Ländergruppen aufgeteilt. Die aktuellen Förderraten für das von Ihnen gewählte Land finden Sie hier.

    Die Förderdauer ist abhängig von den bewilligten Mitteln sowie der Anzahl der Bewerbungen und wird etwa im Juni des Jahres bekannt gegeben.

    Denkbar, aber nicht garantiert ist die finanzielle Förderung von max. 150 Tagen (Ein Erasmus-Monat dauert 30 Tage und das Stipendium wird taggenau berechnet). Ihr Aufenthalt darf nicht weniger als 90 Tage dauern.

     

    Erasmus+-Aufenthalte im Rahmen von Erasmus-Weltweit (KA107)

    Zur Zeit möglich an zwei Hochschulen in St. Petersburg (ITMO & UNECON)

    Stud. Outgoing pro Monat700 € zzgl. Reisekostenpauschale
    Stud. Incoming pro Monat850 € zzgl. Reisekostenpauschale i.H.v. 275 €

    Die Förderhöhe wird jeweils vor dem Aufenthalt im Grant Agreement festgelegt.

  • An welchen Partnerhochschulen kann ich studieren?

    Die Hochschule Zittau/Görlitz hat im Rahmen des Erasmus+ Programms zahlreiche bilaterale Vereinbarungen mit Partnerhochschulen in ganz Europa. In unserer Mobilitätsdatenbank finden sie genauere Angaben zu den Partnerhochschulen.

  • Kann ich für meinen Auslandsaufenthalt BAföG beantragen?

    Studierende mit BAföG-Anspruch können für ihren Erasmus+ Studienaufenthalt Auslands-BAföG beantragen. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss bleibt anrechnungsfrei bis zu einer monatlichen Förderhöhe von 300 Euro.

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Auslands-BAföG mindestens 6 Monate vorher an das regional zuständige BAföG-Amt gestellt werden muss.

    Eine Bestätigung für die Bewerbung über die Höhe Ihrer Erasmusförderung können Sie im Akademischen Auslandsamt erfragen.

  • Was ist ein Learning Agreement?

    Das Learning Agreement ist ein zentrales Dokument, das vor, während und nach ihrem Auslandsaufenthalt eine wichtige Rolle spielt. Es enthält Angaben zu den Kursen, die im Ausland besucht werden sollen und welchen Kursen diese an der Heimathochschule entsprechen.

    Des Weiteren ist ein vollständiges, von allen drei Parteien (dem Studierenden, der Heimat- sowie der Partnerhochschule) vor dem Auslandsaufenthalt unterzeichnetes Agreement die Voraussetzung für die Zahlung der Erasmus+ Förderung.

    Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandsstudiums Änderungen des ursprünglich festgelegten Studienprogramms, müssen diese innerhalb eines Monats nach Ankunft im Gastland von allen beteiligten Parteien abgezeichnet werden.

    Die Dokumente werden Ihnen von uns rechtzeitig per E-Mail zur Verfügung gestellt.

  • Was wird im Grant Agreement/Zuwendungsvertrag geregelt?

    Das Grant Agreement/der Zuwendungsvertrag ist ein Vertragsdokument, welches zwischen dem Studierenden und der Heimathochschule geschlossen wird. Es enthält unter anderem alle wichtigen Angaben zum Förderzeitraum, zur Förderhöhe, zu Berichtspflichten sowie Rechte und Pflichten des Studierenden und der Hochschule, die das Auslandssemester betreffen.

    Es wird abgeschlossen, nachdem ein vollständig unterzeichnetes Learning Agreement vorliegt. Das Grant Agreement muss im Original bei der Hochschule eingereicht werden.

  • Was bedeutet Berichtspflicht?

    Alle Geförderten sind verpflichtet, nach Abschluss des Aufenthaltes über das Mobility Tool Plus eine EU-Survey-Umfrage zu übermitteln.

    Des Weiteren fordert die HSZG einen ausführlichen Erfahrungsbericht. Informationen und einen Vordruck dazu erhalten Sie im Laufe Ihres Aufenthaltes.

  • Gibt es Sprachkurse?

    Ein wichtiges Ziel des Erasmus+ Progamms ist die Erhöhung der Sprachkompetenz seiner Teilnehmenden. Im Mittelpunkt der Sprachausbildung während des Auslandsaufenthaltes steht die jeweilige Unterrichtssprache. Diese kann sich von der Landessprache unterscheiden.

    Vor und nach Ihrem Aufenthalt an der Partnerhochschule werden Sie einen verpflichtenden Sprachtest absolvieren. Dieser dient der Erfassung Ihres Sprachniveaus vor und nach dem Aufenthalt. Diese Sprachtests werden online zur Verfügung gestellt. Beide Sprachtests dienen lediglich der Feststellung von Sprachfertigkeiten und haben keinerlei Einfluss auf die Genehmigung von Fördermitteln oder die Anerkennung von Studienleistungen! Die Tests stehen in folgenden Sprachen zur Verfügung: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

    Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz können nach diesem Test Online-Sprachkurse in allen Testsprachen angeboten werden. Eine Ausnahme bildet die Mobilität mit bestimmten Partnerländern wie z. B. Russland (KA107): Hier ist die Online-Sprachunterstützung zur Zeit nicht verfügbar.

  • Was ist ein Erfahrungsbericht?

    Mit der Unterzeichnung des Grant Agreements verpflichten Sie sich, einen ausformulierten Bericht über Ihren Aufenthalt mit Erasmus+ zu erstellen. Sie bekommen im Laufe Ihres Aufenthaltes einen Vordruck, den Sie dafür bitte nutzen.
    Dieser Bericht dient der qualitativen Auswertung Ihres Auslandssemesters und soll ferner zur Verbesserung der Beratung des International Office herangezogen werden. Sofern Sie einverstanden sind, wird der Bericht auch zukünftigen Studierenden zugänglich gemacht, die sich für die Partnerinstitution interessieren.

  • Versicherungsschutz während des Erasmus+ Aufenthaltes.

    Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. 

    Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsstudienaufenthaltes und über die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung. Im Grant Agreement für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss verpflichten Sie sich, für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes selbst für eine ausreichende individuelle Auslandskranken-, Auslandsunfall- und Auslandshaftpflichtversicherung zu sorgen. 

    Sie können sich auch durch die Gruppenversicherung des DAAD, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, versichern.

  • Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

    Folgendes ist dabei zu beachten: Eine Verlängerung muss formlos vier Wochen vor Ende der ursprünglich geplanten Aufenthaltsdauer dem International Office der HSZG mitgeteilt werden - gern per E-Mail.
    Stimmen Sie sich mit Ihrem Fakultätskoordinator ab und setzen Sie ein neues Learning Agreement auf. Dieses muss wie üblich von allen drei Parteien unterschrieben werden. Im weiteren Verlauf wird weiterhin ein neues Grant Agreement erstellt.
    Es ist wichtig zu wissen, dass die Verlängerung des Studienaufenthaltes nicht automatisch eine Verlängerung der Förderzahlung bedeutet. Es muss zunächst geprüft werden, ob eine Weiterförderung möglich ist. Sollte davon Ihre Verlängerung abhängig sein, so erkundigen Sie sich bitte im Akademischen Auslandsamt.
    Die Verlängerung muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen, es darf keine Unterbrechung geben (ausgenommen Feiertage und Hochschulferien).
    Eine Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes wird auf Ihr zwölfmonatiges Erasmus+ Kontingent (Studium und Praktikum) je Studienzyklus angerechnet.

  • Ich kann meinen Auslandsaufenthalt nicht antreten - was muss ich tun?

    Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber, damit wir Sie bei Ihrer Gasthochschule abmelden und Ihren Austauschstudienplatz ggf. erneut vergeben können. 

Foto: M.A. Alina Bulcsu
Leiterin International Office
M.A.
Alina Bulcsu
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.13
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+49 3583 612-4255
+49 3583 6125-4255