Das Formular "Antrag auf Anerkennung von Gründen für die Nichtteilnahme an der Prüfung" wurde digitalisiert.
Bitte nutzen Sie dafür ab sofort die Hochschul-App oder den unten stehenden Link.
Sie finden es auch im eCampus und im HS-Info-Portal (HIP).
1. Wiederholungsfrist
Die Nachprüfungszeiträume werden bei der Frist mit eingeschlossen.
Beispiel: Die Prüfung wurde im Hauptprüfungszeitraum Sommersemester 2023 nicht bestanden. Sie muss somit spätestens im Nachprüfungszeitraum des Sommersemesters 2024 wiederholt worden sein (Oktober/November 2024).
Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, beginnt die Jahresfrist wieder von vorn.
Bei Prüfungen mit Sonderterminen außerhalb der Prüfungszeiträume gilt die Wiederholungsfrist von 365 Tagen.
2. Ein Urlaubssemester/Ein Praxissemester/Ein Auslandssemester
Während eines Urlaubssemesters/Praxissemesters/Auslandssemesters (Pflichtmodul) erfolgen von Amts wegen keine Anmeldungen zu Prüfungen. Studierende müssen sich während dieser Zeit selbständig zu Prüfungen anmelden! Im darauffolgenden Semester bzw. Prüfungszeitraum erfolgt wieder die automatische Anmeldung zu den Prüfungen. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, die nicht bestandene Prüfung trotz eines zwischendurch eingelegten Urlaubssemesters/Praxissemesters/Auslandssemesters innerhalb der Frist (siehe Punkt 1) zu wiederholen.
Ausnahme = 2 Urlaubssemester:
Beispiel: Die Prüfung wurde im Hauptprüfungszeitraum Sommersemester 2023 nicht bestanden. Im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024 ist der/die Studierende im Urlaubssemester. Die Prüfung muss dann spätestens im Nachprüfungszeitraum des Sommersemesters 2025 wiederholt worden sein (Oktober/November 2025).
3. Krankmeldung
Bei der Jahresfristsetzung wird eine Krankmeldung nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Verteidigung bzw. der letzten Prüfung. Die Ausgabe bzw. der Versand erfolgt im bzw. durch das Zulassungsamt.
Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)
Bescheinigung nach §15 (3a) BAföG
Vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden vom Prüfungsamt bestätigt und ans BAföG-Amt weitergeleitet (persönliche Abgabe zu den Sprechzeiten oder Post/Hauspostfach).
Anmeldung von Amts wegen
Abmeldung
Anmeldungen zu Prüfungen während Urlaubssemester/Praxissemester
Studierende im Urlaubssemester/Praxissemester, die an Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.
Anmeldung zu zusätzlichen (fakultativen) Prüfungen
Anmeldung zum vorzeitigen Ablegen von Prüfungen (Freiversuch)
Rücktritt von der Prüfung aufgrund Krankheit, Kindespflege, Unfall o.ä.
Kann der Prüfling an einer Prüfung nicht teilnehmen, so ist der "Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme" auszufüllen und innerhalb einer Kalenderwoche online einzureichen (s. CampussApp oder Link).
Nachweise der Prüfungsunfähigkeit (Krankenscheine,Unfallmeldungen u.ä.) und eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung des Nachweises bei ausländischen Krankmeldungen sind dem Antrag beizufügen.
Auch nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 ist dem Prüfungsamt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitnehmer) vorzulegen. Die Diagnose kann geschwärzt werden.
Über später eingehende Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Hierfür ist eine formlose schriftliche Begründung der verspäteten Einreichung zusätzlich im Online-Formular beizufügen (Feld "Bemerkungen").
Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung
Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Nachdem alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.
Sie erreichen uns ab sofort unter pruefungsamt_ZI(at)hszg.de oder pruefungsamt_GR(at)hszg.de.
Dezernat Studium und Internationales
Email: 02763 Zittau
pruefungsamt_ZI(at)hszg.de Theodor-Körner-Allee 16
pruefungsamt_GR(at)hszg.de Gebäude Z I, Raum 0.08
Erdgeschoss
Campus Zittau
Campus Görlitz
Momentan können leider keine physischen Sprechzeiten in Görlitz angeboten werden. Wir beraten Sie gerne in Zittau.
Sie erreichen uns unter pruefungsamt_ZI(at)hszg.de oder pruefungsamt_GR(at)hszg.de.
*) Terminvereinbarungen können per Email erfolgen und werden durch die ensprechende Mitarbeiterin bestätigt.
Alle Dokumente befinden sich im Intranet. Zum einloggen müssen Sie sich im VPN oder Hochschulnetzwerk befinden.
Alle Anträge können persönlich zu den Sprechzeiten, per Post, durch Einwurf oder per E-Mail in das Hauspostfach des Prüfungsamtes oder in den Briefkasten im Eingangsbereich des Dezernates Studium und Internationales (bzw. in Görlitz im Sekretariat der jeweiligen Fakultät) abgegeben werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren
Antrag auf Nichtteilnahme an Prüfung (durch Krankheit, Kindpflege, Unfall o. ä.)
Antrag Online-Videoprüfung Abschlussarbeit
Antrag auf Wiederholungsprüfung
Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit während des Studiums