Prüfungsamt

Antrag auf Nichtteilnahme an Prüfungen (durch Krankheit, Kindpflege, Unfall o.ä.)

Das Formular "Antrag auf Anerkennung von Gründen für die Nichtteilnahme an der Prüfung" wurde digitalisiert.

Bitte nutzen Sie dafür ab sofort die Hochschul-App oder den unten stehenden Link.

Sie finden es auch im eCampus und im HS-Info-Portal (HIP).

FAQs zur Jahresfrist § 16 Abs. 1 Prüfungsordnung

1. Wiederholungsfrist

Die Nachprüfungszeiträume werden bei der Frist mit eingeschlossen.

Beispiel: Die Prüfung wurde im Hauptprüfungszeitraum Sommersemester 2023 nicht bestanden. Sie muss somit spätestens im Nachprüfungszeitraum des Sommersemesters 2024 wiederholt worden sein (Oktober/November 2024).

Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, beginnt die Jahresfrist wieder von vorn.

Bei Prüfungen mit Sonderterminen außerhalb der Prüfungszeiträume gilt die Wiederholungsfrist von 365 Tagen.

 

2. Ein Urlaubssemester/Ein Praxissemester/Ein Auslandssemester

Während eines Urlaubssemesters/Praxissemesters/Auslandssemesters (Pflichtmodul) erfolgen von Amts wegen keine Anmeldungen zu Prüfungen. Studierende müssen sich während dieser Zeit selbständig zu Prüfungen anmelden! Im darauffolgenden Semester bzw. Prüfungszeitraum erfolgt wieder die automatische Anmeldung zu den Prüfungen. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, die nicht bestandene Prüfung trotz eines zwischendurch eingelegten Urlaubssemesters/Praxissemesters/Auslandssemesters innerhalb der Frist (siehe Punkt 1) zu wiederholen.

Ausnahme = 2 Urlaubssemester:

Beispiel: Die Prüfung wurde im Hauptprüfungszeitraum Sommersemester 2023 nicht bestanden. Im Wintersemester 2023/2024 und im Sommersemester 2024 ist der/die Studierende im Urlaubssemester. Die Prüfung muss dann spätestens im Nachprüfungszeitraum des Sommersemesters 2025 wiederholt worden sein (Oktober/November 2025).

 

3. Krankmeldung

Bei der Jahresfristsetzung wird eine Krankmeldung nicht berücksichtigt.

 

Bitte beachten Sie:

  • Das Prüfungsamt kontrolliert eingereichte Abmeldungen für Prüfungen nicht auf eine drohende Jahresfrist!
  • Nicht alle Prüfungen werden immer auch im Nachprüfungszeitraum angeboten!
  • Gegen die im Portal veröffentlichten Noten kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe (siehe das jeweilige Veröffentlichungsdatum) beim zuständigen Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät (Postanschrift: Hochschule Zittau/Görlitz, Theodor-Körner-Allee 16, 02763 Zittau) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 VwVfG oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die elektronische Form nach § 3a Absatz 2 VwVfG erfordert ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes versandt wurde. Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

Verantwortungsbereiche

  • Erfassung und Verwaltung von Noten
    • Studierende können ihre Notenübersichten via Internet ausdrucken (Anmeldung mit Novell-Login und Passwort).
    • Bereitstellung von vollständigen Leistungsnachweisen bei vorzeitigen Exmatrikulationen, für Prüfungsausschüsse, Bewerbungen, Anerkennungen von Prüfungsleistungen
  • Erstellung von Abschlusszeugnissen und Urkunden

    Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Verteidigung bzw. der letzten Prüfung. Die Ausgabe bzw. der Versand erfolgt im bzw. durch das Zulassungsamt.

  • Nachweise für BAföG-Bezieher

    Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)

    • Dieses Formblatt ist einmalig während des Studiums beim BAföG-Amt einzureichen.
    • Entweder: nach dem 3. Fachsemester (90 ECTS Credits müssen erbracht sein) oder nach dem 4. Fachsemester (110 ECTS Credits müssen erbracht sein).
    • Für die Studiengänge der Fakultät Sozialwissenschaften gilt: Entweder: nach dem 3. Fachsemester (90 ECTS Credits müssen erbracht sein) oder nach dem 4. Fachsemester (105 ECTS Credits müssen erbracht sein).
    • Die Antragsformulare können bereits vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beim Prüfungsamt eingereicht werden (persönliche Abgabe oder per Post/Hauspostfach).
    • Das Prüfungsamt leitet nach Eingang der Notenmeldungen das Formblatt ans BAföG-Amt weiter!
    • Die Formblätter müssen spätestens bis zum Ende des vierten Monats des Folgesemesters beim BAföG-Amt vorliegen.

     

    Bescheinigung nach §15 (3a) BAföG

    Vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden vom Prüfungsamt bestätigt und ans BAföG-Amt weitergeleitet (persönliche Abgabe zu den Sprechzeiten oder Post/Hauspostfach).

  • Prüfungsorganisation

    Anmeldung von Amts wegen

    • Mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung ist der Studierende zu den im Studienablauf- bzw. Prüfungsplan für das entsprechende Semester vorgesehenen Modulprüfungen (PK, PL, PM,...) einschließlich Prüfungsvorleistungen (VL, VB, VK...) von Amts wegen angemeldet.
    • Der Prüfling hat die Pflicht, vor Beginn des Prüfungszeitraumes seine Anmeldungen im Studentenportal unter "Info über angemeldete Prüfungen" zu kontrollieren.
    • Bei Unstimmigkeiten bitte mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen (telefonisch, per E-Mail, persönlich zu den Sprechzeiten).

     

    Abmeldung

    • Jeder Prüfling hat die Möglichkeit, sich bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes (Termin ist im Studienjahresablaufplan ausgewiesen) von Prüfungen oder Vorleistungen mit dem "Antrag auf Abmeldung von einer Prüfung" im Prüfungsamt abzumelden.
    • In diesem Fall ist der Prüfling automatisch zur nächsten Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung angemeldet.
    • Bitte beachten: Nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholt werden.

     

    Anmeldungen zu Prüfungen während Urlaubssemester/Praxissemester

    Studierende im Urlaubssemester/Praxissemester, die an Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.

     

    Anmeldung zu zusätzlichen (fakultativen) Prüfungen

    • Studierende, die zusätzlich an weiteren Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.
    • Bei fakultativ abgelegten Modulen kann der Studierende entscheiden, ob er das Modul mit Note ausgewiesen haben möchte oder mit Testat anzeigen lässt. Hierzu ist formlos schriftlich (auch per E-Mail möglich) Mitteilung ans Prüfungsamt zu geben.
    • Bitte beachten Sie, dass nur vollständig absolvierte Module (alle Teilprüfungen und Vorleistungen bestanden) auf dem Zeugnis mit Note oder Testat aufgeführt werden können.
    • ECTS-Punkte werden nur bei Notenvergabe bescheinigt.

     

    Anmeldung zum vorzeitigen Ablegen von Prüfungen (Freiversuch)

    • Jeder Studierende hat die Möglichkeit bereits vor regulärer Prüfungsanmeldung des jeweiligen Fachsemesters, Prüfungen aus höheren Fachsemestern abzulegen.
    • Der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät oder der Lehrende des Moduls kann aus Kapazitätsgründen diese Anmeldungen ablehnen.
    • Hierfür ist ebenfalls der "Antrag auf Anmeldung" bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes  im Prüfungsamt einzureichen.
    • Es ist nur ein Prüfungsversuch pro Modul möglich. 

     

    Rücktritt von der Prüfung aufgrund Krankheit, Kindespflege, Unfall o.ä.

    Kann der Prüfling an einer Prüfung nicht teilnehmen, so ist der "Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme" auszufüllen und innerhalb einer Kalenderwoche online einzureichen (s. CampussApp oder Link).

    Nachweise der Prüfungsunfähigkeit (Krankenscheine,Unfallmeldungen u.ä.) und eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung des Nachweises bei ausländischen Krankmeldungen sind dem Antrag beizufügen.

    Auch nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 ist dem Prüfungsamt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitnehmer) vorzulegen. Die Diagnose kann geschwärzt werden.

    Über später eingehende Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Hierfür ist eine formlose schriftliche Begründung der verspäteten Einreichung zusätzlich im Online-Formular beizufügen (Feld "Bemerkungen").

     

    Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung

    Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge.

     

    Zulassung zur Abschlussprüfung

    Nachdem alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.

Ihre Ansprechpartner

So erreichen Sie uns

Sie erreichen uns ab sofort unter oder .

Foto: M.A. Lydia Seifert
Studiengänge WTÖ, WGÖ, WUÖ und Hochschulkooperationsstudiengänge
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.10
Erdgeschoss
+49 3583 612-4773
Foto: Carmen Hörnig
Fakultäten M, N, W und Fachbereich E
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.18
Erdgeschoss
+49 3583 612-4513
Fakultäten S, MK und Fachbereich I

N.N.                                                                 

                                                                                                     Dezernat Studium und Internationales

Email:                                                                                           02763 Zittau

                                                   Theodor-Körner-Allee 16

                                                Gebäude Z I, Raum 0.08
                                                                                                    Erdgeschoss

 

Sprechzeiten

Campus Zittau

  • Die: 9:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
  • Do: 9:30 - 11:30 Uhr
  • Mo,Fr: ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung*)
  • Mittwoch: geschlossen

Campus Görlitz

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*) Terminvereinbarungen können per Email erfolgen und werden durch die ensprechende Mitarbeiterin bestätigt.

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Alle Anträge können persönlich zu den Sprechzeiten, per Post, durch Einwurf oder per E-Mail in das Hauspostfach des Prüfungsamtes oder in den Briefkasten im Eingangsbereich des Dezernates Studium und Internationales (bzw. in Görlitz im Sekretariat der jeweiligen Fakultät) abgegeben werden.

Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren

Antrag auf Nichtteilnahme an Prüfung (durch Krankheit, Kindpflege, Unfall o. ä.)

Antrag Online-Videoprüfung Abschlussarbeit

Antrag auf Prüfungsabmeldung

Antrag auf Prüfungsanmeldung

Antrag auf Wiederholungsprüfung

Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit während des Studiums

Eidesstattliche Erklärung bzw. Eigenständigkeitserklärung