Medizinrechtsexperte Prof. Erik Hahn im SZ-Interview zur Berichterstattung über eine angebliche Triage im Zittauer Klinikum.
Am gestrigen Mittwoch wurde deutschlandweit über eine angebliche erste Triage im Rahmen der Covid-19-Krise diskutiert, die im Zittauer Klinikum stattgefunden haben soll.
Erik Hahn, Professor an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen, hat hierzu der Sächsischen Zeitung ein einordnendes Interview gegeben.
Darin zieht der Medizinrechtsexperte nach seiner Bewertung der dazugehörigen intensiven Berichterstattung den Schluss, dass es sich bei den Vorkommnissen im Klinikum im engeren Sinne nicht um eine Triage handele, „wie sie auch aus ethischer Perspektive diskutiert wird.“
Als Experte für Gesundheitsrecht hat sich Erik Hahn schon häufig intensiv mit der Triage beschäftigt. Der aus der Militär-Medizin stammende Begriff bezieht sich darauf, dass man im Falle von Katastrophensituationen aufgrund fehlender Ressourcen eine Entscheidung treffen müsse, welcher Patient eine entsprechende Behandlung bekommt – nämlich derjenige mit den größten Überlebenschancen.
"Dass im Zusammenhang mit einer konkreten Erkrankung in Deutschland schon einmal triagiert werden musste, ist mir so derzeit nicht bekannt", schildert er in dem SZ-Artikel.
Abonnent*innen der Sächsischen Zeitung können den vollständigen Artikel auf der SZ-Online-Webseite finden.
Bereits im vergangenen September führte die SZ ein längeres Interview mit Professor Hahn zu derselben Thematik und ging darin der Frage nach, inwieweit es im Zuge der aktuellen Krise Triage-Gerichte bräuchte, da die Frage, wer bei einer Überforderung des Gesundheitssystems zuerst behandelt werden sollte, bis heute nicht gesetzlich reguliert ist. Das Interview kann hier noch einmal nachgelesen werden.