Ein Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung wurde von HSZG-Professor Erik Hahn mitentwickelt.
Der Arbeitskreis Ethik in der Medizin hat gemeinsam mit dem Ausschuss Notfallmedizin der Sächsischen Landesärztekammer einen Notfallbogen zur vorausschauenden Therapieplanung entwickelt. Daran beteiligt war auch HSZG-Professor Erik Hahn. “Ich bin seit 2019 Mitglied dieses Arbeitskreises aufgrund meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts“, erzählt der Professor für Zivilrecht, Medizinrecht sowie Wirtschafts- und Immobilienrecht.
Inhaltlich hat er an der Formulierung des Dokuments mitgewirkt. Der Notfallbogen ist für Menschen gedacht, die sich bereits in einer pflegebedürftigen oder sonst fortgeschrittenen Krankheitssituation befinden, so dass angesichts des aktuell bereits eingeschränkten Gesundheitszustandes alle denkbaren Notfallsituationen in gleicher Weise berücksichtigt werden können.
Gemäß Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer kann sich angesichts der aktuellen Krankheitssituation der entscheidungsfähige Patient im Notfallbogen schriftlich für oder gegen mögliche zukünftige Notfalltherapien entscheiden und eine Verfügung erstellen. Im Unterschied zur rechtlich definierten Patientenverfügung kann jedoch auch der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten festhalten. Auch dies ist für den behandelnden Notarzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Notfallbogen ist im Ärzteblatt Sachsen, 2/2022, abgedruckt und steht dort auch als Download zur Verfügung.