In allen Studiengängen sind Praxissemester bzw. praktische Studienabschnitte zu absolvieren. Diese sind verpflichtender Bestandteil des Studiums. Die Anforderungen an Praxissemester bzw. praktische Studienabschnitte werden durch Praxisordnungen der Hochschule bzw. einzelnen Studiengänge näher bestimmt. Ggf. wird sogar ein Praxissemester im Ausland gefordert. Informationen dazu erteilen die Studiendekane und die Praxisverantwortlichen (siehe auch Übersicht über die Praxisverantwortlichen der Fakultäten).
Für das Praxissemester bietet das Studentenwerk Dresden eine Haftpflichtversicherung für Studierende in Praktika an. Nähere Auskünfte erteilt der Justitiar des Studentenwerkes Dresden, Herr Sureck (Telefon: 0351 4697-809).
Praxisordnung aller Studiengänge (außer Sprachen und Soziales)