Am 21.10. trafen sich der neu gewählte Senat und Erweiterte Senat zu ihren konstituierenden Sitzungen.
Am Montag, dem 21. Oktober 2024, kam der Senat sowie der Erweiterte Senat zu seinen ersten regulären Sitzungen zusammen. Die auf fünf Jahre neu gewählten Senatorinnen und Senatoren sowie die beratenden Mitglieder fanden sich dafür jeweils um 14:30 Uhr und 16:15 Uhr auf dem Zittauer Campus ein.
Beide Sitzungen enthielten Teile für die Hochschulöffentlichkeit. So wurden unter anderem die Zuständigkeiten beider Gremien für die Amtszeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2029 erläutert. In der Sitzung des Erweiterten Senats informierte der Kanzler überdies zum Ablauf des Verfahrens für die Wahl des Rektors/der Rektorin für die kommende Amtszeit vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2030.
Entsprechend §84 SächsHSG gehört der Senat zusammen mit dem Erweiterten Senat, dem Rektorat und dem Hochschulrat zu den zentralen Organen der Hochschule. Während der Vorlesungszeit im akademischen Jahr tagt der Senat einmal monatlich und befasst sich und entscheidet über wesentliche Angelegenheiten der HSZG. Den kompletten Zuständigkeitsbereich dieses Gremiums regelt das Sächsische Hochschulgesetz in § 85.
Folgende Mitglieder geben im Senat ihre Stimme ab:
Beratend sind folgende Mitglieder im Senat tätig:
Der Erweiterte Senat setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Senats und aus weiteren stimmberechtigten Mitgliedern: