Medizinrechtsexperte Prof. Erik Hahn im SZ-Interview über einen Corona-Impfzwang und Privilegien für Geimpfte.
Demnächst starten auch im Landkreis Görlitz die Impfungen gegen das Corona-Virus. Erik Hahn, Professor an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen, hat der Sächsischen Zeitung ein Interview zu den juristischen Aspekten rund um die Corona-Schutzimpfung gegeben.
Darin bezieht er unter anderem Stellung zu der Wahrscheinlichkeit eines möglichen Impfzwanges. "Angesichts der nach derzeitigen Erkenntnissen zumindest im Durchschnitt stark von Alter und etwaigen Vorerkrankungen abhängenden Verlaufsformen, halte ich einen Impfzwang nach der aktuellen Rechtslage für unzulässig", erläutert der Medizinrechtsexperte. Einen Impfzwang für bestimmte Persongruppen zum Schutz von Dritten hält er prinzipiell für denkbar. Hier gilt es aber zunächst die kommenden Wochen abzuwarten, um zu sehen, ob nicht bereits die Impfungen der Altersgruppe Ü80 zu einem Rückgang der schweren Krankheitsverläufe führen. "Dabei ist dann auch die Impfbereitschaft dieser Personen von zentraler Bedeutung," stellt Hahn fest.
Positiv für ein Auftauen des gesellschaftlichen Lebens bewertet Erik Hahn Privilegien für Geimpfte: "Die Entscheidung, geimpften Personen schnellstmöglich wieder mehr Freiheiten zu gestatten, würde nämlich durch die damit verbundene Konsumstärkung mittelbar auch allen anderen helfen."
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