Prof. Dr. Dr. Erik Hahn nimmt Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht (LSG) im Nebenamt an.
Prof. Dr. Dr. Erik Hahn wurde am 18.11.2022 vom Vizepräsidenten des Sächsischen Landessozialgerichts, VPräsLSG Dr. Kasten, zum Richter am Landessozialgericht (LSG) im Nebenamt ernannt. Der Dienstantritt erfolgt zum 1.12.2022. Das Sächsische LSG ist das höchste Gericht der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit und fungiert als Berufungs- und Beschwerdeinstanz der Sozialgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts i.S.v. § 51 SGG.
Die Tätigkeit von Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft an Obergerichten hat eine lange Tradition und dient heute vor allem dem fachlichen Austausch von Wissenschaft und Praxis. Prof. Hahn, der sich im April 2022 unter anderem für das Gebiet des Sozialrechts habilitiert hat, ist einer von sehr wenigen Professoren an einer HAW in Deutschland, dem diese Ehre zuteilwird. Vor seiner Erstberufung als Professor im Jahr 2015 war er bereits als Richter beim Sozialgericht Dresden tätig. Prof. Erik Hahn ist ständiger Mitarbeiter des BeckRS-Leitsatzprojekts zum Sozialrecht. Aktuell erscheint die von ihm übernommene Kommentierung der Beschwerdevorschriften (§§ 172 ff. SGG) im beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Sozialgerichtsgesetz. Neben seiner Tätigkeit an der HSZG hat er derzeit auch eine von der EU geförderte Visiting Professur für europäisches Gesundheits- und Sozialrecht an der Riga Stradins University (Lettland) inne.