16. Mai 2024

Handlungssicherheit für kontinuierliche Weiterentwicklung

Der Freistaat Sachsen und die staatlichen Hochschulen unterzeichnen Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032.

Mit den Unterschriften von Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Rektorinnen und Rektoren der 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen wurde am 15. Mai 2024 in Dresden die nächste langjährige Zuschussvereinbarung abgeschlossen.

Sie regelt im Wesentlichen die finanzielle Grundausstattung aller Hochschulen für die Jahre 2025 bis 2032. In diesen acht Jahren fließen unter Berücksichtigung der Steigerung der feststehenden und zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen insgesamt rund sieben Milliarden Euro.

Mit der neuen Zuschussvereinbarung wird die dauerhafte Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf einem hohen Niveau gehalten. Neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen werden den Hochschulen weitere Mittel für besondere Aufgaben zur Verfügung gestellt, die über die Laufzeit der Zuschussvereinbarung noch aufwachsen:

  • 2025: 5 Millionen Euro
  • 2026: 15 Millionen Euro
  • 2027: 25 Millionen Euro
  • 2028 bis 2032: jährlich 30 Millionen Euro.

Die zusätzlichen Mittel sollen die Hochschulen noch besser in die Lage versetzen, hochschulpolitische Herausforderungen wie den Kampf gegen den Fachkräftemangel, Digitalisierung in Lehre und Verwaltung, nachhaltige Campusentwicklung und Technologietransfer zu meistern. Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte:

Die sächsische Wissenschaft mit ihrer Forschung und Lehre sind das Fundament für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Stärke und die Attraktivität des Freistaats. Die Fortschreibung der Zuschussvereinbarung über acht Jahre ist ein klares Bekenntnis der Sächsischen Staatsregierung zu starken Hochschulen und gleichzeitig Ausdruck des großen Vertrauens in diese Institutionen. Mit der Zuschussvereinbarung schaffen wir die Grundlage, dass unsere Universitäten und Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter erfolgreich sein können.
Michael Kretschmer, Sächsischer Ministerpräsident

Der Rektor der Hochschule Zittau/Görlitz, Prof. Dr. Alexander Kratzsch, hebt hervor, wie bedeutsam die Zuschussvereinbarung für die  geplante kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Hochschule im Rahmen des "University for Future"-Prozesses ist. In einer Videobotschaft fasst er die wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung aus Sicht der Hochschule Zittau/Görlitz zusammen. Außerdem bringt er seine Dankbarkeit dafür zum Ausdruck, dass der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland seinen Hochschulen eine solch langfristige Handlungssicherheit gewährt.

Hintergrund:

Die erste Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Freistaat Sachsen war für die Jahre 2014 bis 2016 getroffen worden. Erstmalig für einen Zeitraum von acht Jahren galt die zweite Zuschussvereinbarung zwischen 2017 und 2024. Mit der Vereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 wird dieser Mechanismus fortgeschrieben. Damit gewährleistet der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland die finanzielle Sicherheit über einen so langjährigen Planungshorizont für seine staatlichen Hochschulen, unabhängig von den zu beschließenden Doppelhaushalten.

Foto: M.A. Antje Pfitzner
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