Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über das Deutschlandstipendium an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG).
Hochschule Zittau/Görlitz
Theodor- Körner- Allee 16
02763 Zittau
Anfragen bezüglich der Datenverarbeitung richten Sie bitte an datenschutz(at)hszg.de
Ihr Anliegen wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und zeitnah bearbeitet.
Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter:
DID Dresdner Institut für Datenschutz
Hospitalstraße 4
01097 Dresden
Web.: www.dids.de
Tel.: +49 (0)351 / 655 772 – 0
E-Mail: dsb(at)hszg.de
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu den Zwecken der Auswahl geeigneter Bewerber*innen für ein Deutschlandstipendium, der Gewährung und Abwicklung eines Deutschlandstipendiums im Bewilligungszeitraum und des Ausschlusses einer Doppelförderung nach dem Ende des Bewilligungszeitraums.
Die HSZG verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Deutschlandstipendiums auf der Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und in Verbindung mit § 3, § 4 Abs. 2, § 10, § 13 StipG sowie der StipV.
Die HSZG legt personenbezogene Daten, welche sie im Rahmen des Deutschlandstipendiums verarbeitet, ausschließlich zu den Zwecken dieser Verarbeitungstätigkeit gegenüber den folgenden Empfänger*innen offen:
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt seitens der HSZG nicht.
Unbeschadet des Rechts auf Löschung (Art. 17 DSGVO) werden personenbezogene Daten bei der Gewährung eines Deutschlandstipendiums für die Dauer von sieben Jahren gespeichert. Die Speicherfrist beginnt mit dem Förderzeitraum. Personenbezogene Daten von Bewerbenden, die vorerst nicht durch ein Deutschlandstipendium gefördert werden können, werden für Nachrückverfahren für die Dauer von einem Jahr gespeichert. Die Speicherfrist beginnt mit dem Ende des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
Als von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Person stehen Ihnen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist sie gemäß (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) für die Vergabe eines Deutschlandstipendiums erforderlich.
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten schließt von der Teilnahme am Bewerbungsverfahren und von der Vergabe eines Deutschlandstipendiums aus.
In der Verarbeitungstätigkeit "Deutschlandstipendium" wird keine automatisierte
Entscheidungsfindung und kein Profiling gemäß Art. 22 DSGVO durchgeführt.