Medizinrechtler Prof. Hahn äußerte sich im ARTE-Journal zu den Impfpflicht-Plänen der EU-Kommissionspräsidentin.
Professor Hahn, der an der Hochschule Zittau/Görlitz unter anderem Gesundheitsrecht lehrt und unlängst an der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ein zweites Mal promoviert wurde, beobachtet die Entwicklung der Corona-Pandemie seit nunmehr zwei Jahren aus der juristischen Perspektive. Er hat sich in der Vergangenheit mehrfach auch in den allgemeinen Medien zu rechtlichen Fragen der Triage, der Beschränkung von Freiheitsrechten und des Impfens geäußert. Zuletzt wurde er etwa von der Sächsischen Zeitung zum Einkleben von Impfmarken bei nicht zugelassenen Impfstoffen interviewt. Der Beitrag kann innerhalb des Hochschulnetzes hier abgerufen werden.
Am 2. Dezember 2021 wurde Prof. Hahn in der deutschen und der französischen Ausgabe des ARTE-Journals zu den Plänen der EU-Kommissionspräsidentin zur Einführung einer europaweiten allgemeinen Impfpflicht befragt. Diese sieht er kritisch, kann sich aber zumindest eine Impfpflicht für das medizinische Personal gut vorstellen. Die Kompetenz dafür liegt aber momentan bei den EU-Mitgliedstaaten.