ERASMUS+ ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa für den Zeitraum 2021 - 2027.
In Deutschland wird Erasmus+ durch die Nationalagentur im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gemeinsam mit den Hochschulen koordiniert.
Zusätzlich zu Aufenthalten in Europa (KA131) können ab 2019 auch Studienaufenthalte an ausgewählten Partnerhochschulen in Kazachstan und Georgien gefördert werden (KA171).
Zentrale Ziele des Erasmus-Programms:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
erasmus(at)daad.de
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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Hier finden Sie Links zu ausgewählten Aufnahmen:
Studium im Ausland - Europa (Stand: November 2021)
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Sie müssen sich zunächst an der HSZG bewerben, um damit die Voraussetzung für die Bewerbung an der Partnerhochschule zu erfüllen.
Online-Bewerbung für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt in Europa (KA131)
Die Bewerbung für Auslandsstudienaufenthalte an einer unserer europäischen Partnerhochschulen (Erasmus Europa - KA131) für das kommende Studienjahr ist in der Regel im Dezember ausschließlich online möglich. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen im Mobilitätsportal hochgeladen haben, werden Sie gebeten, die Unterlagen auszudrucken und sobald wie möglich im International Office einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie dann regelmäßig über das Mobilitätsportal.
Bitte nutzen Sie diesen Link, wenn Sie sich an einer unserer Schweizer Partnerhochschulen im Rahmen des SEMP-Programmes bewerben möchten.
Online-Bewerbung für einen ERASMUS+-Studienaufenthalt in Kazachstan und Georgien (KA171)
Die Bewerbung für Auslandsstudienaufenthalte in Kazachstan und Georgien (Erasmus weltweit - KA 171) für das kommende Studienjahr ist noch bis zum 31. Januar ausschließlich online möglich. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen im Mobilitätsportal hochgeladen haben, werden Sie gebeten, die Unterlagen auszudrucken und sobald wie möglich im International Office einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie dann regelmäßig über das Mobilitätsportal.
Zum Bewerbungsprozess selbst finden Sie in unseren FAQ nützliche Hinweise.
Bei Fragen sind wir für Sie per E-Mail oder persönlich erreichbar!
Nach der Volksabstimmung "Gegen Masseneinwanderung", die im Februar 2014 in der Schweiz durchgeführt wurde, ruht die Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ vorläufig. Die Schweizer Hochschulen können dadurch zwar keine EU-Förderung erhalten, nehmen aber im Rahmen der bestehenden Hochschulpartnerschaften weiterhin am Austausch von Studierenden und Personal teil.
Möglich wird dies unter anderem durch das SEMP, das "Swiss-European Mobility Programme". Das SEMP bietet mobilen Studierenden sowie Lehrenden und Mitarbeitern, die sich für einen Aufenthalt an einer Schweizer Hochschule bewerben, die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. Nähere Informationen hierzu gibt es unter https://www.movetia.ch/programme/schweizer-programm-zu-erasmus/tertiaerstufe/europaeische-mobilitaet-tertiaerstufe/ sowie im International Office.
Und so geht's:
Bewerben Sie sich wie gewohnt über das Online-Bewerbungsverfahren unserer Hochschule (bitte Bewerbungsfristen beachten) und wählen Sie im Bewerbungsformular aus dem Menü die jeweilige Partnerhochschule aus. Sollten Sie nach Auswertung aller Bewerbungen einen Studienplatz an einer unserer Schweizer Partnerhochschulen erhalten, werden wir Ihnen nähere Informationen zukommen lassen. Wesentlicher Unterschied zu einer Förderung innerhalb von Erasmus+ ist, dass im Falle eines Aufenthaltes an einer Schweizer Hochschule der finanzielle Zuschuss unmittelbar durch die Gasthochschule gezahlt wird. Derzeit beträgt der Zuschuss für Austauschstudierende zwischen 330 und 390 Euro/Monat. Die jeweils aktuellen Fördersätze entnehmen Sie bitte auch der o.a. Website.
Für einen Studienaufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dauert der Aufenthalt länger, müssen Sie möglichst bald nach Ihrer Ankunft in der Türkei ein “Erasmus Learning Residence Permit” beantragen. Dabei kann Ihnen der Erasmus Koordinator der türkischen Partnerhochschule behilflich sein.
Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit informieren sich bitte direkt bei der türkischen Botschaft in Berlin, ob sie vor der Abreise ein Visum beantragen müssen.
Nähere Informationen dazu sowie weitere hilfreiche Informationen zu Ihrem Türkei-Aufenthalt finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Allgemeines
Schaubild zur Anerkennung des Auslandsstudiums
Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik
Learning Agreement
"Before the Mobility"
Learning Agreement Teil I
"During the Mobility"
Learning Agreement Teil II
"After the Mobility"
Learning Agreement Teil III
Hinweise zum Learning Agreement
Zuwendungsvertrag
Zuwendungsvertrag (Grant Agreement)
Derzeit Online-Sprechstunde nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an alina.bulcsu(at)hszg.de möglich.
Sprechzeit in Zittau
Sprechtag in Görlitz