Die aktuelle Hochschulcard weist folgenden Funktionsumfang auf:
Großer Vorteil der Karte: es gibt nur noch eine Börse, mit der alle Dienstleistungen bezahlt werden können. Damit ist nur noch ein Aufladesystem erforderlich und Sie müssen künftig kein Geld mehr auf unterschiedlichen Börsen vorhalten. Die Chipkarte gilt außerdem im gesamten Verbundsystem des Studentenwerk Dresden. So können Sie zum Beispiel mit der Karte auch in der Mensa der TU Dresden oder der HTW Dresden bezahlen.
Auf der Chipkarte der Hochschule Zittau/Görlitz werden folgende Daten optisch sichtbar aufgedruckt:
Vorderseite:
Rückseite:
Die Karte des Internationalen Hochschulinstitut (IHI) Zittau an der TU Dresden dient Studierenden, Mitarbeitern und Gästen als Zutrittskarte, Bibliotheksausweis, Zahlkarte und Kopierkarte. Auf der Chipkarte werden folgende Daten optisch sichtbar aufgedruckt:
Vorderseite:
Rückseite:
Als Chip kommt der Mifare DESFire EV1 zum Einsatz.
Folgende Daten werden bereits bei der Kartenproduktion auf dem Chip hinterlegt: Kartenseriennummer
Folgende Daten werden bei der Personalisierung der Karten auf den Chip hinterlegt:
Hinweise zur Börse:
Sobald Geldbeträge aufgeladen wurden, werden die Beträge auf der Börse hinterlegt und durch die jeweiligen Applikationen abgebucht. Weiterhin können Sie auf Wunsch, eine PIN für Dienste wie Kopieren, Scannen und Drucken hinterlegen.
Wichtiger Hinweis für Studierende:
Sie müssen nach erfolgter Rückmeldung (Überweisen des Semesterbeitrages) den Studierendenausweis validieren und am Terminal mit einem neuen Gültigkeitsaufdruck versehen. Die Gültigkeit wird auch auf dem Chip der Karte gespeichert. Eine abgelaufene, nicht validierte Karte berechtigt beispielsweise nicht zum Mensaessen zu Studierendenpreisen.
Melden Sie sich daher also künftig immer rechtzeitig zurück und erneuern Sie den Gültigkeitsaufdruck Ihrer Karte an den dafür vorgesehenen Terminals im Rückmeldezeitraum. Mehr unter: Validierung
Auf Ihrer Karte befinden sich Daten, auf welche Sie zurückgreifen wollen. Sie identifiziert Sie an speziellen Systemen (z.B. Zutrittssystem) und dient als Zahlungsmittel. Gehen Sie daher sorgfältig mit Ihrer Karte um!
Die Chipkarte darf nicht extrem geknickt werden! Sobald Ihre Chipkarte gebrochen ist, müssen Sie eine neue Karte beantragen! Manche Systeme, wie die Kopierer oder die Validierung, ziehen die Karte komplett ein. Es versteht sich von selber, dass die Karte dann auch in einem Stück sein sollte. Bei berührungslosen Lesern kann die Karte auch nur funktionieren, wenn der Chip oder die Antenne nicht beschädigt sind!
In der Gesäßtasche oder in der Geldbörse sollte sie nicht aufbewahrt werden. Nutzen Sie zur Aufbewahrung die mitgelieferte Plastik-Hülle! Vermeiden Sie, die Chipkarte im Sommer Temperaturen über 35 C° auszusetzen. Lassen Sie sie z.B. nicht im Handschuhfach Ihres Autos oder auf der Ablage hinter der Windschutzscheibe liegen! Bitte achten Sie darauf, die Chipkarte nicht in der Kleidung zu belassen und somit möglicherweise einem Reinigungsgang in der Waschmaschine auszusetzen. Die Karte ist auch nicht als Eiskratzer zu verwenden und sollte immer sauber gehalten werden! Kurz gesagt, die Chipkarten sollten Sie mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie Ihre Bank oder EC-Karte!
Benötigen Sie eine Chipkarte oder haben Sie Probleme mit der Karte, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Stellen.
Die Kollegen leiten Ihre Anfragen gern weiter, sofern sie diese nicht selbst beantworten können. Chipkarten werden zu den jeweiligen Sprechzeiten der Dezernate erstellt.
Übersicht über entsprechende Anlaufstellen und Sprechzeiten:
Sie erhalten Ihre Chipkarte mit den Immatrikulationsunterlagen zugeschickt. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter im Zulassungsamt/Studierendensekretariat
Haben Sie eine defekte Chipkarte oder Ihre Karte verloren, ist die Gültigkeit auf Ihrer Karte undeutlich oder gar nicht bedruckt (Thermostreifen beschädigt)? Bitte wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner im Zulassungsamt/Studierendensekretariat. Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Ihre Campus Card erhalten Sie in der Personalverwaltung: Dezernat Personal und Recht.
Die Karte ist Ihr Benutzerausweis in der Hochschulbibliothek und dient Ihnen auch zur Selbstausleihe. Auf den Karten werden keine Nutzerdaten gespeichert. Sie erhalten die Karten am Tresen in der Hochschulbibliothek. Mit Zutrittskarten und Nutzerkarten der Hochschulbibliothek können nur kostenpflichtige Kopien, Scans und Drucke erstellt werden (keine Privatkopien möglich).
Mit Kopierkarten können Gäste über die zentralen Kopiergeräte auf unterschiedliche Kostenstellen kopieren, scannen und drucken. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit private Kopien, Scans und Drucke über die Chipkarte zu erstellen und gegen Entgelt zu bezahlen.
Studierendenverwaltung/Prüfungsamt
Kontaktseite TU Dresden
Heike Effenberger Tel.: +49 3583 612 4122
Peggy Korschelt Tel.: +49 3583 612 4112
Im Fall einer verlorenen Karte sollten Sie den Verlust an der zuständigen Stelle melden, um den Missbrauch Ihrer Karte zu verhindern. Dies sind:
Bitte informieren Sie auch die Hochschulbibliothek zwecks Sperrung der Karte im Bibliothekssystem.
Haben Sie noch Geld auf Ihrer verlorenen Karte geladen?
Haben Sie Geld auf Ihrer Karte geladen, so ist es ratsam den Verlust auch umgehend im Studentenwerk zu melden. Es erfolgt ein täglicher Abgleich der gesperrten Karten, ein Missbrauch zwischen dem Systemabgleich kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit Ihrer Eigeninitiative stellen Sie sicher, dass der Finder oder Dieb Ihrer Chipkarte den auf der Chipkarte gespeicherten Geldbetrag nicht verbrauchen kann.
Kontaktadresse des Studentenwerks Dresden:
Torsten Christoph
Küchenleiter
Mensa Zittau
torsten.christoph(at)studentenwerk-dresden.de
Tel.: 03583 6881-32
Für die Verlustmeldung müssen Sie im Studentenwerk die Chipkartennummer und in der Hochschulbibliothek die Nutzernummer melden. Haben Sie sich diese Nummern nicht notiert, so erfragen Sie diese bitte in den Meldestellen (Zulassungsamt, Personalverwaltung oder IHI).
Eine gefundene Karte geben Sie bitte an den entsprechenden Stellen ab. Diese sind:
Hochschule Zittau/Görlitz:
Sollten Sie nicht zu den vorgesehenen Öffnungszeiten im Studierendensekretariat oder der Personalverwaltung bei uns erscheinen können, können Sie die Karte auch in einem Umschlag in den Hochschulbriefkasten werfen oder uns auf dem Postweg zukommen lassen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an:
Anke Hojenski, Verwaltungs-IT
Haus Z I / Raum 1.08
Tel. 03583 612-4296
E-Mail: a.hojenski(at)hszg.de
Generelle Probleme mit der Karte
Ich habe meine Karte verloren oder sie ist defekt: siehe Verlust oder Defekt der Karte
Das Gültigkeitsdatum auf der Karte ist abgelaufen oder nicht mehr lesbar: Validierungsstationen
Der TRW-Streifen meiner meiner Karte wird mit "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt" bedruckt: Validierungsstationen
Ich habe Probleme an einem speziellen Kartenlesegerät:
Bitte testen Sie Ihre Karte an einem weiteren Lesegerät. So können Sie feststellen, ob Ihre Karte oder das Lesegerät defekt ist. Fragen Sie Ihre Kollegen oder Kommilitonen, ob deren Karten an dem betreffenden Gerät funktionieren. Funktioniert Ihre Karte beispielsweise nicht beim Gebäudezutritt, so testen Sie die Karte zusätzlich in einem anderen Gerät, welches nicht zum Zutrittssystem gehört. Das kann zum Beispiel beim Mittagessen in der Mensa oder, falls Sie an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen, an einer Stechuhr sein. Am schnellsten und am einfachsten ist es, die Karte einfach in den Kartenleser eines zentralen Kopierers zu stecken. Wird Ihre Karte hier erkannt, ist Ihre Karte nicht defekt. In Beispiel gibt es vermutlich ein Problem mit dem Zutrittssystem. Wird Ihre Karte an weiteren unterschiedlichen Geräten nicht erkannt, so ist Sie vermutlich defekt und es muss eine neue Karte hergestellt werden.
Wichtig: Wird Ihre Karte an einem Gerät mit einer Fehlernummer/Fehlermeldung abgewiesen, so notieren Sie bitte die Nummer/den Wortlaut der Meldung und melden diese an die betreffenden Stellen weiter (siehe Ansprechpartner). Eine exakte Fehlerbeschreibung trägt erheblich zur Eingrenzung des Problems bei.
Ich kann mit meiner Karte nicht mehr bezahlen, meine Karte wird abgewiesen (zum Beispiel Meldung "Löschkarte"), es wird kein Guthaben angezeigt
Folgende Fehler können beim Bezahlen auftreten:
Student Card: Fehler "Kartendatum ungültig"
Die Karte wird mit Hinweis auf das ungültige Kartendatum abgewiesen. Sie haben im aktuellen Semester Ihre Karte noch nicht verlängert. Um sie wieder nutzen zu können, verlängern Sie die Gültigkeit Ihrer Karte an den Validierungsstationen.
Student Card / Campus Card: Fehler auf der Börse
Meldung: "Löschkarte" oder "Löschstempel auf Karte gesetzt" oder "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt/Card locked"
Sie haben den letzten Auf-oder Abbuchungsvorgang unterbrochen. Dadurch konnte Ihr aktuelles Guthaben nicht mehr auf die Karte zurückgeschrieben werden und die Karte wurde automatisch gesperrt. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Sie die Karte zu schnell von dem Kassenleser wieder weggenommen haben.
Legen Sie die Karte an der gleichen Kasse nochmals auf, damit die letzte Buchung abgeschlossen werden kann. Tritt der Fehler weiterhin auf, gehen Sie bitte an eine Kasse in der Mensa. Dort kann sie mittels der Funktion "Löschkarte entsperren" repariert werden. In der Regel kann die Reparatur nicht direkt durch das Kassenpersonal, sondern nur durch die Mensaleitung oder eine berechtigte Person (in Görlitz Frau Kreschel, in Zittau Herr Christoph) vorgenommen werden.
Gab es Probleme mit Ihrer Transaktion an einem Kopierer, muss die Karte zwingend in der Mensa repariert werden.
Löschkarten-Fehler am Kopierer:
Im Beispiel sehen Sie einen Löschkartenfehler, welcher an der Mensakasse in Görlitz (Terminal 100) aufgetreten ist. Der Typ 38 weist auf ein Kassengerät hin.
Löschkartenfehler an der Hochschulkasse:
Die Gerätenummern der Hochschulkassen und Kopierer können Sie an den Kassen und Kopierterminals einsehen.
Sollten Sie Geld auf Ihre Börse geladen haben, melden Sie sich bitte im Studentenwerk und lassen Sie sich das Geld auszahlen oder auf Ihre neue Karte umbuchen. Legen Sie dazu eine entsprechende Sperrbescheinigung vor. Diese erhalten Sie automatisch von den oben genannten Meldestellen, nachdem Sie Ihre Karten als verloren oder defekt gemeldet haben.
Fall: Karte defekt
Da sichergestellt sein muss, dass der Datenabgleich zwischen den Kassensystemen des Studentenwerks, der Hochschule und des Kopierdienstes erfolgt ist, können Sie sich Ihren Geldbetrag frühestens zwei Tagen nach Kartensperrung auszahlen oder umbuchen lassen. Legen Sie dazu an der Mensakasse Ihre defekte Karte, die Sperrbescheinigung, sowie im Falle einer gewünschten Umbuchung, Ihre neue Karte vor.
Fall: Karte verloren
Da in in 90 Prozent aller Fälle, die Karte doch noch wiedergefunden wird, zahlt das Studentenwerk den Restbetrag nach einer Wartezeit von vierzehn Tagen ab Verlustmeldung aus. Melden Sie sich dazu an der Kasse in der Mensa mit der Sperrbescheinigung der verlorenen Karte und legen Sie im Falle einer Umbuchung die neue Karte vor.
Im Fall einer defekten Karte, wenden Sie sich bitte an folgende Meldestellen:
Die enstprechenden Ansprechpartner für die Meldung finden Sie hier: Ausgabestellen
Da ein Missbrauch ausgeschlossen ist, müssen Sie den Defekt nicht in der Hochschulbibliothek oder dem Studentenwerk anzeigen. Wir übermitteln die Sperrung Ihrer Karte automatisch an die betroffenen Stellen.
Generelle Probleme mit der Karte
Ich habe meine Karte verloren oder sie ist defekt: siehe Verlust oder Defekt der Karte
Das Gültigkeitsdatum auf der Karte ist abgelaufen oder nicht mehr lesbar: Validierungsstationen
Der TRW-Streifen meiner meiner Karte wird mit "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt" bedruckt: Validierungsstationen
Ich habe Probleme an einem speziellen Kartenlesegerät:
Bitte testen Sie Ihre Karte an einem weiteren Lesegerät. So können Sie feststellen, ob Ihre Karte oder das Lesegerät defekt ist. Fragen Sie Ihre Kollegen oder Kommilitonen, ob deren Karten an dem betreffenden Gerät funktionieren. Funktioniert Ihre Karte beispielsweise nicht beim Gebäudezutritt, so testen Sie die Karte zusätzlich in einem anderen Gerät, welches nicht zum Zutrittssystem gehört. Das kann zum Beispiel beim Mittagessen in der Mensa oder, falls Sie an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen, an einer Stechuhr sein. Am schnellsten und am einfachsten ist es, die Karte einfach in den Kartenleser eines zentralen Kopierers zu stecken. Wird Ihre Karte hier erkannt, ist Ihre Karte nicht defekt. In Beispiel gibt es vermutlich ein Problem mit dem Zutrittssystem. Wird Ihre Karte an weiteren unterschiedlichen Geräten nicht erkannt, so ist Sie vermutlich defekt und es muss eine neue Karte hergestellt werden.
Wichtig: Wird Ihre Karte an einem Gerät mit einer Fehlernummer/Fehlermeldung abgewiesen, so notieren Sie bitte die Nummer/den Wortlaut der Meldung und melden diese an die betreffenden Stellen weiter (siehe Ansprechpartner). Eine exakte Fehlerbeschreibung trägt erheblich zur Eingrenzung des Problems bei.
Eine Ersatzkarte ist schriftlich zu beantragen und kostet an der Hochschule Zittau/Görlitz bei nachweislichen Selbstverschulden laut Gebührenordnung der Hochschule für Studierende und Hochschulpersonal 12 €.
Am IHI Zittau kostet die Ersatzkarte laut Gebührenordnung 25 €.
Bei unverschuldeten Defekt ist die Ersatzkarte für Sie kostenlos.
Die neue Karte erhalten Sie über die oben genannten Meldestellen (siehe auch: Ausgabestellen).
Bei Verlust der Karte, wird für Sie eine neue Bibliotheksnummer generiert. Ihre alte Nummer wird im System der Bibliothek gesperrt. Sie müssen sich mit der neuen Nummer in der Bibliothek melden. Bei einem Kartendefekt, wird die Bibliotheksnummer mit auf die neue Karte übernommen und Sie müssen nichts tun.
Sie können Ihre Campus Card als Ausweis in der Hochschulbibliothek nutzen. Die Bibliotheksnummer finden Sie auf der Rückseite ihrer Karte als Nummer und als Barcode. Sie ist weiterhin auf dem Chip Ihrer Karte gespeichert. Sie können die Karte sowohl über den Barcodescanner auslesen lassen, als auch über den Chipkartenleser.
Essen in der Mensa:
Mit der Campus Card können Sie in Mensen und Cafeterien in Zittau und Görlitz bezahlen. Die Chipkarte gilt außerdem im gesamten Verbundsystem des Studentenwerk Dresden. So können Sie zum Beispiel mit der Karte auch in der Mensa der TU Dresden oder der HTW Dresden bezahlen.
Bezahlen an der Hochschule:
Mit der Campus Card können Studierende und Bedienstete der Hochschule Zittau/Görlitz und des IHI Zittau Angebote der Hochschule bezahlen. In der Hochschulbibliothek sind dies beispielsweise Verzugsgebühren oder Fernleihgebühren. Beim Hochschulsport können Sportkurse und Ausleihgebühren bezahlt werden. Im Hochschulrechenzentrum können Druck- oder Kopiererzeugnisse und in den Fakultäten Lehrmaterialien gekauft werden.
Hochschulbibliothek: Verzugsgebühren, Fernleihgebühren, Buchersatzkosten, Kosten für den Kauf ausgesonderter Bücher, Gebühr für neue Bibliotheksausweise (bei Verlust)
Hochschulbibliothek Zittau
Hochwaldstr. 12, 02763 Zittau
Tel.03583 612-3211
hsb(at)hszg.de
Hochschulbibliothek Görlitz
Furtstr. 1a, 02826 Görlitz
tel. 03581 374-3221
hsb-gr(at)hszg.de
Druck- und Kopieraufträge, Erstellung und Druck von Plakaten, Flyern, Broschüren und sonstigen Präsentationsmitteln, Aufbereitung von Druckdateien, Weiterverarbeitung (Heften, Binden, Schneiden, Falten etc.). Weitere Informationen: Hochschuldruckerei
Die Bezahlung von Exkursionen ist an den Kassen der Hochschulbibliothek und in der Fakultät Maschinenwesen möglich.
Ich kann mit meiner Karte nicht mehr bezahlen, meine Karte wird abgewiesen (zum Beispiel Meldung "Löschkarte"), es wird kein Guthaben angezeigt
Folgende Fehler können beim Bezahlen auftreten:
Student Card: Fehler "Kartendatum ungültig"
Die Karte wird mit Hinweis auf das ungültige Kartendatum abgewiesen. Sie haben im aktuellen Semester Ihre Karte noch nicht verlängert. Um sie wieder nutzen zu können, verlängern Sie die Gültigkeit Ihrer Karte an den Validierungsstationen.
vorgenommen werden.
Gab es Probleme mit Ihrer Transaktion an einem Kopierer, muss die Karte zwingend in der Mensa repariert werden.
Fehler auf der Börse: Meldung: "Löschkarte" oder "Löschstempel auf Karte gesetzt" oder "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt/Card locked", Fehler 448
Sie haben den letzten Auf-oder Abbuchungsvorgang unterbrochen. Dadurch konnte Ihr aktuelles Guthaben nicht mehr auf die Karte zurückgeschrieben werden und die Karte wurde automatisch gesperrt. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Sie die Karte zu schnell von dem Kassenleser wieder weggenommen haben.
Legen Sie die Karte an der gleichen Kasse nochmals auf, damit die letzte Buchung abgeschlossen werden kann. Tritt der Fehler weiterhin auf, gehen Sie bitte an eine Kasse in der Mensa. Dort kann sie mittels der Funktion "Löschkarte entsperren" repariert werden. In der Regel kann die Reparatur nicht direkt durch das Kassenpersonal, sondern nur durch die Mensaleitung oder eine berechtigte Person (in Görlitz Frau Kreschel, in Zittau Frau Kothe) vorgenommen werden.
Gab es Probleme mit Ihrer Transaktion an einem Kopierer, muss die Karte zwingend in der Mensa repariert werden.
Torsten Christoph
Küchenleiter
Mensa Zittau
torsten.christoph(at)studentenwerk-dresden.de
Tel.: 03583 6881-32
https://www.studentenwerk-dresden.de/mensen/details-mensa-zittau.html
Der maximale Börsenwert Ihrer Chipkarte beträgt 150 EUR. Diesen können Sie mittels unterschiedlicher Beträge (Auflader im Studentenwerk: maximal 100 EUR, Auflader im Haus III in Zittau: maximal 50 EUR) aufladen. Der Mindestbetrag eines Aufladevorgangs an den EC-Ladegeräten sowie den Kassen in der Mensa beträgt 5 EUR.
In Ausnahmefällen (zum Beispiel für Gäste der Hochschulbibliothek) können 0,50 EUR als kleinster Betrag aufgeladen werden. Nutzen Sie hierzu bitte die Lademöglichkeit an den Mensakassen.
Es gibt bei den meisten Kassen keine Einschränkung, jedoch sollte sich für die Nutzung des Kopierers ein Mindestbetrag von 0,18 € auf der Karte befinden.
Sie können ein Autoload-Verfahren an den Mensakassen vereinbaren. Dabei wird Ihre Karte per Lastschriftverfahren über Ihr Konto aufgeladen. Wird das von Ihnen festgelegte Mindestguthaben unterschritten, werden Sie als Autoload-Nutzer durch die Kassiererin gefragt, ob Sie weiteres Guthaben laden möchten. Dieses Guthaben wird von Ihrem Bankkonto per Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme am Autoload-Verfahren können Sie direkt an den Mensakassen vereinbaren. Bei Verlust Ihrer Karte, müssen Sie das Verfahren neu vereinbaren, da es an die Karte und nicht an die Person gekoppelt ist.
Weitere Hinweise: Studentenwerk
Achtung: Ist Ihr Konto nicht gedeckt, wird Ihre Karte automatisch im Kassensystem des Studentenwerks gesperrt. Die entstandenen Kosten werden Ihnen zu Lasten gelegt. Sie können die Karte wieder entsperren, indem Sie an den Mensakassen den Lastschriftbetrag sowie eine zusätzliche Gebühr von 3 € in Bar entrichten.
Sollten Sie Geld auf Ihre Börse geladen haben, melden Sie sich bitte im Studentenwerk und lassen Sie sich das Geld auszahlen oder auf Ihre neue Karte umbuchen. Legen Sie dazu eine entsprechende Sperrbescheinigung vor. Diese erhalten Sie automatisch von den oben genannten Meldestellen, nachdem Sie Ihre Karten als verloren oder defekt gemeldet haben.
Fall: Karte defekt
Da sichergestellt sein muss, dass der Datenabgleich zwischen den Kassensystemen des Studentenwerks, der Hochschule und des Kopierdienstes erfolgt ist, können Sie sich Ihren Geldbetrag frühestens zwei Tagen nach Kartensperrung auszahlen oder umbuchen lassen. Legen Sie dazu an der Mensakasse Ihre defekte Karte, die Sperrbescheinigung, sowie im Falle einer gewünschten Umbuchung, Ihre neue Karte vor.
Fall: Karte verloren
Da in in 90 Prozent aller Fälle, die Karte doch noch wiedergefunden wird, zahlt das Studentenwerk den Restbetrag nach einer Wartezeit von vierzehn Tagen ab Verlustmeldung aus. Melden Sie sich dazu an der Kasse in der Mensa mit der Sperrbescheinigung der verlorenen Karte und legen Sie im Falle einer Umbuchung die neue Karte vor.
Bitte lassen Sie sich Ihr Guthaben am Ende der Nutzungszeit (Exmatrikulation bei Studierenden, Beendigung Dienstverhältnis bei Hochschulpersonal) an den Mensakassen auszahlen.
Ihre Karte wird bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses eingezogen. Studierende können Ihre Karte behalten, diese wird jedoch im Studentensekretariat als "ungültig" validiert und somit gesperrt. Dies wird sowohl sichtbar auf dem TRW-Streifen der Karte, als auch auf dem Chip vermerkt.
Achtung: Von einer gesperrten Karte können Sie sich kein Geld auszahlen lassen. Daher sollten Sie dies unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation im Zulassungsamt veranlassen!
Die Geldbeträge werden auf der Börse der Chipkarte verbucht. Weiterhin führt das Studentenwerk ein sogenanntes Schattenkonto. Hier werden nur die Transaktionen sowie die Chipkartennummer gespeichert. Das Schattenkonto ermöglicht eine Auszahlung von Guthaben, selbst wenn Ihre Karte abhanden gekommen ist oder durch einen technischen Defekt nicht mehr gelesen werden kann. Das Schattenkonto wird täglich durch mit den unterschiedlichen Kassensystemen (Studentenwerk, Hochschule und Kopierdienst) abgeglichen. Das Konto ist an die Chipkarte gekoppelt und muss bei Verlust, Defekt oder Nutzungsende der Karte aufgelöst werden.
Mit dem Kartenservice des Studentenwerks können Sie Ihre Transaktionen einsehen, Ihre Karte im Kassensystem des Studentenwerkes online sperren, Einstellungen zum Bankeinzug ändern, den maximalen Aufwertebetrag oder den Mindestbetrag (Betrag ab wann automatisch wieder aufgeladen werden sollte) einstellen. Informationen zum Kartenservice
Der Kartenservice steht nur Nutzern zur Verfügung, die sich für das SEPA Lastschriftladeverfahren Autoload im Studentenwerk angemeldet haben.
Ist Ihr Konto nicht gedeckt, wird Ihre Karte automatisch im Kassensystem des Studentenwerks gesperrt. Die entstandenen Kosten werden Ihnen zu Lasten gelegt. Sie können die Karte wieder entsperren, indem Sie an den Mensakassen den Lastschriftbetrag sowie eine zusätzliche Gebühr von 3 € in Bar entrichten. Sie müssen sich zur Klärung an das Studentenwerk wenden, da die Hochschule die keinen Einfluss auf die Börse hat. Wir können die Börse auf Ihrer Karte weder sperren noch entsperren.
Unbekannte BIN B53 (betroffene Geräte: Aufwerter und Mensakassen):
Das Kassensystem hat Probleme mit der Erkennung Ihrer Bankkarte/EC-Karte. Bitte Melden Sie sich in der Mensa beim Personal mit der Fehlernummer.
Fehler auf der Börse: Meldung: "Löschkarte" oder "Löschstempel auf Karte gesetzt" oder "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt/Card locked", Fehler 448
Sie haben den letzten Auf-oder Abbuchungsvorgang unterbrochen. Dadurch konnte Ihr aktuelles Guthaben nicht mehr auf die Karte zurückgeschrieben werden und die Karte wurde automatisch gesperrt. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn Sie die Karte zu schnell von dem Kassenleser wieder weggenommen haben.
Legen Sie die Karte an der gleichen Kasse nochmals auf, damit die letzte Buchung abgeschlossen werden kann. Tritt der Fehler weiterhin auf, gehen Sie bitte an eine Kasse in der Mensa. Dort kann sie mittels der Funktion "Löschkarte entsperren" repariert werden. In der Regel kann die Reparatur nicht direkt durch das Kassenpersonal, sondern nur durch die Mensaleitung oder eine berechtigte Person (in Görlitz Frau Kreschel, in Zittau Herr Christoph) vorgenommen werden.
Gab es Probleme mit Ihrer Transaktion an einem Kopierer, muss die Karte zwingend in der Mensa repariert werden.
Kontaktadresse des Studentenwerks Dresden:
Torsten Christoph
Küchenleiter
Mensa Zittau
torsten.christoph(at)studentenwerk-dresden.de
Tel.: 03583 6881-32
https://www.studentenwerk-dresden.de/mensen/details-mensa-zittau.html
In der gesamten Hochschule finden Sie zentrale Kopiergeräte, die von einem externen Dienstleister betrieben werden.
Die bereits getätigten aber noch nicht am Drucker ausgegebenen Druckaufträge können auf den folgenden Seiten eingesehen und bei Bedarf gelöscht werden:
Die genannten Seiten sind nur innerhalb des Hochschulnetzes oder von außerhalb über VPN erreichbar!
Beachten Sie bitte, dass der Drucker "ZI-Oeffentliche-Drucker" immer auf den Server drucken.zi.hszg.de und der Drucker "GR-Oeffentliche-Drucker" immer auf den Server drucken.gr.hszg.de druckt!
Zur Ausgabe der Druckaufträge ist an einem beliebigen öffentlichen Drucker mit Kartenleser nur die Student- bzw. Campus Card in den Kartenleser einzugeben, der Druckmodus am Kartenleser und der auszugebende Druckauftrag auszuwählen.
Der Druckauftrag wird umgehend an den Drucker geleitet und ausgegeben.
Die zentralen Multifunktionsgeräte (Kopierer/Drucker/Scanner) mit Kartenleser können zum Scannen genutzt werden.
An den Geräten ist nach Eingabe der Campus- bzw. Student Card in den und Auswahl des Druckmodus am Kartenleser die Scanfunktion und als Ziel scan_HSZG auszuwählen.
Die gescannten Dokumente können auf den folgenden Seiten (unter Scan-Downloads) abgerufen werden:
Die genannten Seiten sind nur innerhalb des Hochschulnetzes oder von außerhalb über VPN erreichbar!
Beachten Sie bitte, dass die Geräte am Standort Zittau immer auf den Server drucken.zi.hszg.de und die Geräte am Standort Görlitz immer auf den Server drucken.gr.hszg.de scannen!
Kopieren, Drucken:
Scannen:
Ihre Chipkarte sollten noch einen Mindestbetrag von 0,18 € (entspricht einem A3-Farbdruck) aufweisen. Bei einem geringeren Guthaben werden Sie an den Lesestationen der Kopierer abgewiesen.
Gleiches gilt, wenn Sie einen Druckauftrag an den Kopierer geschickt, welcher den Mindestbetrag übersteigt.
Erhalten Sie am Lesegerät folgende Meldung: "Löschkarte" oder "Löschstempel auf Karte gesetzt" oder "Karte ungültig" oder "Karte gesperrt/Card locked", so wurde ihre Börse gesperrt. Hilfe finden Sie hier: Verlust / Defekt / Probleme, Unterpunkt Probleme beim Bezahlen mit der Karte.
Frau Jahnich ist ebenso Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Karte für Kopien auf Hochschulkosten (Kostenstelle) freischalten möchten.
Bei technischen Fragen (zum Beispiel zum Kopieren, Scannen und Drucken) wenden Sie sich bitte an das Hochschulrechenzentrum oder informieren sich über diese Dienstleistungen auf den Seiten des Hochschulrechenzentrums.
Mit Ihrer Campus Card erhalten Sie Zugang zu Gebäuden, Parkplätzen, Laboren, Computerkabinetten und speziellen Räumen. Zutrittsgeschützte Objekte erkennen Sie an den angebrachten Kartenlesern. Studierende erhalten Zutritt in die einzelnen Gebäude jeweils bis 22:00 Uhr. Hochschulpersonal oder Berechtigte mit entsprechender Freischaltung (z.B. StuRa) erhalten unbegrenzten Zugang.
Die dafür notwendigen Daten werden automatisch bei Immatrikulation oder Einstellung generiert und an das Zutrittssystem übermittelt. Dies geschieht pro Hochschul-Standort Zittau oder Görlitz. Bei Standort-Wechsel wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner.
Zugang zu speziellen Laboren, Kabinetten oder Räumen erhalten Sie beim zuständigen Administrator der jeweiligen Fakultät.
Der Zugang zu speziellen Sportstätten regeln die Mitarbeiter des Hochschulsports.
Treten Probleme beim Zugang zu den Gebäuden auf oder haben Sie Probleme mit den Schranken der Parkplätze, so wenden Sie sich bitte an:
Zugang zu speziellen Laboren, Kabinetten oder Räumen erhalten Sie beim zuständigen Administrator der jeweiligen Fakultät. Die Ansprechpartner in den Fakultäten finden Sie hier.
Der Zugang zu speziellen Sportstätten regeln die Mitarbeiter des Hochschulsports.
Sie müssen nach erfolgter Rückmeldung (Überweisen des Semesterbeitrages und Rückmeldung in das neue Semester) den Studierendenausweis validieren und am Terminal mit einem neuen Gültigkeitsaufdruck versehen. Die Gültigkeit wird auch auf dem Chip der Karte gespeichert. Eine abgelaufene, nicht validierte Karte berechtigt beispielsweise nicht zum Mensaessen zu Studierendenpreisen. Melden Sie sich daher bitte immer rechtzeitig zurück und erneuern Sie den Gültigkeitsaufdruck Ihrer Karte an den dafür vorgesehenen Terminals im Rückmeldezeitraum.
Gültigkeitsaufdruck für Studierende der Hochschule Zittau/Görlitz: Links erscheint die Gültigkeit des Ausweises pro Semester (jeweils Beginn bis Ende des Semesters) als Datum. Ihre Karte hat zwei Gültigkeiten. Die Gültigkeit für das aktuelle Semester (in welches Sie aktuell rückgemeldet wurden) wird in die untere Zeile gedruckt. Ihr Vorsemester (sofern vorhanden) wird in die obere Zeile gedruckt. Das Gültigkeitsdatum Ihrer Student Card wird ebenso auf dem Chip aktualisiert.
Gültigkeitsaufdruck für Studierende des IHI Zittau: Hier wird das Gültigkeitsende Ihres Semesters, in dem Sie rückgemeldt wurden, auf die Karte gedruckt und auf dem Chip aktualisiert.
Auf der Rückseite der Karte befinden sich rechts oben vier schwarze Balken. Sie dienen der Richtungserkennung an den Validierungsautomaten. Damit der Automat die Karte erkennt, müssen sich diese Streifen auf der Rückseite rechts unten befinden.
Bitte halten Sie Ihre Karte also so, dass sich Ihr Passbild auf der Vorderseite unten und der Streifen für die Validierung auf der linken Seite befindet (siehe Foto). Auf eine falsche Karteneinführung weist Sie der Automat mit der Meldung "bitte Karte andersherum eingeben" hin.
Informationen zur Richtungserkennung auf Ihrer Chipkarte erfhalten Sie auch hier.
Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Die Sprechzeiten finden Sie hier. Außerhalb der Sprechzeiten schicken Sie bitte eine E-Mail an die Mitarbeiter im Studierendensekretariat oder die technischen Ansprechpartner. Wir informieren Sie wann und wo Ihre Karte zur Abholung bereit liegt.
Da die Karten zur Validierung komplett in die Geräte eingezogen werden, bitte achten Sie daher darauf, dass sich Ihre Karte nicht verformt.
Wird der Thermostreifen mit der Gültigkeit und dem Semesterticket auf Ihrer Karte undeutlich oder gar nicht bedruckt, ist entweder die Validierungsstation oder die Karte defekt. Bitte melden Sie sich in beiden Fällen im Studierendensekretariat. Für den Fall einer defekten Karte müssen Sie eine neue Karte beantragen. Auch hier wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Sie wurden nicht rückgemeldet. Bitte wenden Sie sich an die unten aufgeführte Ansprechpartnerin für die Rückmeldung im Studierendensekretariat. Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Im Falle einer ungültigen Karte wird „Karte gesperrt“ auf die Karte gedruckt. Dies kommt in folgenden Fällen vor:
Bitte melden Sie den Verlust sofort nach Feststellung im Studierendensekretariat damit Ihre Karte im System gesperrt werden kann und Sie so schnell wie möglich eine neue Karte erhalten. Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Die gleitende Arbeitszeit gilt für die Bediensteten der Hochschule Zittau/Görlitz (Dienstvereinbarung zur Einführung der gleitenden Arbeitszeit ab 01.03.2011 zwischen der Hochschule Zittau/Görlitz un dem Personalrat). Diese haben das Recht ihre tägliche Arbeitszeit im Rahmen der Dienstvereinbarung frei einzuteilen und den Beginn ihrer Arbeitszeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange selbst zu bestimmen.
Dazu ist es erforderlich, die Arbeitszeit zu erfassen, für jeden Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto zu führen und mittels der Campus Card die Arbeitszeit an den Zeiterfassungsgeräten zu dokumentieren.
Abweichungen, Urlaub oder Dienstreisen korrigieren Sie bitte mittels Korrekturbeleg oder Urlaubsantrag. Die Belege finden Sie im Intranet. Nähere Auskunft: Personalverwaltung und Recht.
Die Datenübergabe der Arbeitszeiterfassungsterminals an das Zeiterfassungssystem erfolgt vollautomatisch täglich 23:30 Uhr. Danach wird das Arbeitszeitguthaben neu berechnet und die entsprechende Soll-Arbeitszeit für den nächsten Tag eingetragen. Täglich, um 0:30 Uhr und um 12:00 wird das neu berechnete Guthaben zurück an die Terminals übertragen.
Die Berechnung erfolgt immer für Daten des beendeten Tages. Niemals am aktuellen Tag. Unter der URL zeitkonto.hszg.de stehen die Funktionen (Menü „Meine Funktionen“) „Zeiterfassung“, „Abwesenheitskalender“ und „Terminaldaten ansehen“ zur Verfügung. Am System authentifizieren Sie sich mit Ihrem Hochschul-Login.
Ebenso besteht die Möglichket der Online-Zeiterfassung. Bitte authentifizieren Sie sich mit Ihrem Hochschul-Login. Die Anleitung finden Sie im im Intranet.
Bitte melden Sie Probleme oder leiten Sie Ihren Korrekturbeleg an die Sammel-Mailadresse: zeiterfassung.