Risikomanagement

Risikomanagement an der Hochschule Zittau/Görlitz

In 2014/2015 führte die Hochschule Zittau/Görlitz ein hochschulweites Risikomanagementsystem ein und entwickelt es stetig fort. Die rechtliche Grundlage bildet § 7 Abs. 1 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung in Verbindung mit der aktuellen Zuschussvereinbarung der Sächsischen Staatsregierung mit den staatlichen Hochschulen in Sachsen (Teil III/Nr. 3). In diesem Zuge wurden zunächst die hochschulspezifischen strategischen und operativen Risiken auf Basis einer Befragung des Rektorats und der Leiter der einzelnen Grund-/Struktureinheiten der Hochschule ermittelt. 

Die identifizierten Risiken der Hochschule liegen zusammengefasst in Form eines Risikoinventars vor. Sie werden regelmäßig durch eine hochschulinterne Arbeitsgruppe (AG Risikomanagement) beurteilt und mittels einer Bewertungsmatrix einem Ranking unterzogen. Die Risikomatrix strukturiert die Risiken nach ihrem Handlungsbedarf in drei Kategorien (Kategorie 1 = hohes Risiko, Kategorie 2 = mittleres Risiko, Kategorie 3 = geringes Risiko). Allen Risiken der Kategorien 1 und 2 sind Strategien zur Risikobewältigung und -steuerung sowie geeignete Maßnahmen zugeordnet.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Risikobeurteilungen fließen ein in einen jährlichen Risikobericht, der eine gesonderte Anlage des Lageberichts darstellt und damit Bestandteil des Jahresabschlusses der Hochschule gemäß § 12 Sächsisches Hochschulgesetz ist. Mithin wird der Risikobericht vom Rektorat und schließlich auch vom Hochschulrat geprüft und freigegeben. Der Jahresabschluss nebst Anlagen wird dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gemäß § 13 Sächsische Hochschulfinanzverordnung vorgelegt.

Die jährlichen Risikoberichte ab dem Jahr 2014 sind für die Beschäftigten der Hochschule über das Intranet zugänglich.

Die dauerhafte Verankerung des Risikomanagements an der Hochschule ist durch Verantwortlichkeiten auf zentraler und dezentraler Ebene abgesichert.

Mitglieder der Arbeitsgruppe Risikomanagement

  • Christoph Matthias Duscha (Kanzler)
  • Jenny König M.Sc. (Dezernat Finanzen und Projekt­verwaltung)
  • Dipl.-Biophysiker Lutz Haberland (Stabsstelle Forschung)
  • Dr. Jürgen Scheibler (Fakultät Elektrotechnik und Informatik)
  • Dr. Peggy Sommer (Stabsstelle Hochschulentwicklung und Kommunikation/Bereich Qualitätsmanagement)
  • Dipl.-Ing. (FH) Markus Will (Fakultät Natur- und Umweltwissenschaften)
Foto: Regierungsdirektor Christoph Matthias Duscha
Ihr Ansprechpartner
Christoph Matthias Duscha
Kanzler
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 1.02
1. Obergeschoss
+49 3583 612-3020
Foto: Kerstin Förster
Kontakt über Sekretariat
Kerstin Förster
Kanzler
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z l, Raum 1.01
1. Obergeschoss
+49 3583 612-3021