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20. Juni 2024

Neuer Service in der CampusApp

Die Einführung eines digitalen Verfahrens für den kurzfristigen Rücktritt von Prüfungsleistungen erleichtert künftig das Studierenden-Leben an der HSZG.

Kurzfristiger Rücktritt von Prüfungsleistungen jetzt in unserer CampusApp möglich: eine Erleichterung für unsere Studierenden

Die Hochschule freut sich, den Start der Einführung eines neuen digitalen Rücktrittverfahrens für Prüfungsleistungen bekannt zu geben. Dieses Projekt wurde in enger Zusammenarbeit in einem agilen Projektteam mit verschiedenen Akteuren und Struktureinheiten der Hochschule realisiert, darunter die Prorektorin für Bildung und Internationales, Professorin Sophia Keil, das Hochschulrechenzentrum unter der Leitung von Lars Rönisch und Ivo Noack, die Digitalisierungskoordinatorin Kerstin Korb, das Dezernat Studium und Internationales unter der Leitung von Dr. Lucie Koutkova und Lydia Seifert.

Das digitale Rücktrittsverfahren (Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme an der Prüfung) bietet den Studierenden die einfache Möglichkeit,  kurzfristig von Prüfungsleistungen zurückzutreten. Dies erleichtert den Umgang mit unerwarteten gesundheitlichen oder pflegerischen Notfällen und reduziert den damit verbundenen Stress. Es ist zu betonen, dass es sich hierbei ausschließlich um die kurzfristige Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit oder der Pflege von Angehörigen handelt. Die Abmeldung von einer Prüfung nach §14 der Prüfungsordnung der HSZG ist digital noch nicht möglich.

Durch die Digitalisierung des Rücktrittsverfahrens erleichtern wir den Studierenden den Umgang mit unvorhersehbaren Herausforderungen und schaffen gleichzeitig eine moderne, studierendenfreundliche Infrastruktur.
Kerstin Korb, Digitalisierungskoordinatorin

Die Hochschule setzt mit dieser Maßnahme ein deutliches Zeichen für ihre Engagements hin zu einer familiengerechten, serviceorientierten Hochschule für unsere Studierenden.

Die Umsetzung des Projektes startete im Februar 2024, und während der Testphase im April/Mai 2024 wurden der zentrale Prüfungsausschuss der Hochschule und der Studierendenrat eingebunden. Ihr Beitrag war entscheidend, um sicherzustellen, dass das Verfahren den Bedürfnissen der Studierenden gerecht wird. Die Einführung erfolgt am 20. Juni 2024.

Als Prorektorin für Bildung und Internationales liegt mir eine hohe Serviceorientierung für unsere Studierenden besonders am Herzen. Es ist entscheidend, dass unsere Studierenden administrativ notwendige Arbeiten schnell und einfach erledigen können, damit sie sich voll und ganz auf ihre Entwicklung und ihr Studium konzentrieren können. Die Digitalisierung von Prozessen ist hierfür ein hervorragendes Instrument. Ich freue mich sehr, dass wir den Prozess für den kurzfristigen Rücktritt von Prüfungsleistungen in unserer CampusApp integriert haben und danke allen an der Umsetzung Beteiligten. Gleichzeitig möchte ich unsere Studierenden und auch Mitarbeiter*innen ermuntern, weitere Vorschläge zu unterbreiten, welche Prozesse sie gern in der CampusApp integriert haben möchten.
Prof. Dr. Sophia Keil, Prorektorin für Bildung und Internationales

Studierende können das neue Rücktrittsverfahren einfach über den Formularservice der Hochschule nutzen, der über die Campus App "MyHSZG" jederzeit verfügbar ist. Der Formularservice ist neu und die Abbildung der erste Prozess in einem digitalen Formular, welcher speziell für Studierende entwickelt wurde. Studierende müssen lediglich ihre Anmeldedaten eingeben, einen Grund für die Abmeldung angeben und entsprechende Nachweise hochladen. Nach dem Absenden erhalten sie eine automatische Bestätigung, dass die E-Mail eingegangen ist.

Das Formular kann auch über die Webseite des Prüfungsamtes erreicht werden.

Die Einführung dieses digitalen Rücktrittsverfahrens markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Flexibilität und Entlastung für die Studierenden. Es bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Zeit effizienter zu organisieren und besser mit unvorhergesehenen gesundheitlichen und persönlichen Herausforderungen umzugehen.

Als Studierendenvertretung begrüßen wir die neu geschaffene Möglichkeit für unsere Studierenden, einfach und unbürokratisch von Prüfungsleistungen zurücktreten zu können. Das ist ein wichtiger erster Schritt für die Digitalisierung unserer Hochschule und schafft Flexibilität in besonderen Lebenssituationen. Wir freuen uns auf die schrittweise Umsetzung weiterer Formulare und Anträge in niederschwelliger digitaler Form.
Studierendenrat der HSZG
Foto: Prof. Dr. rer. pol. Sophia Keil
Ihre Ansprechperson
Prof. Dr. rer. pol.
Sophia Keil
Rektorat
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 1.51.3
1. Obergeschoss
+49 3583 612-3010
Ihre Ansprechperson
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Kerstin Korb
kanzlernaher Bereich/Digitalisierungskoordinatorin
02763 Zittau
Th.-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 1.03
1. Obergeschoss
+49 3583 612-4980