Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Dieses enthält weitergehende Regelungen auch für Studentinnen. Der Mutterschutz wird demnach grundsätzlich ohne weitere Anträge gewährt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Hochschule Zittau/Görlitz Kenntnis von der jeweiligen Schwangerschaft hat!
Für Betroffene gilt im Wesentlichen:
Bitte lesen Sie die Information Wichtige Mutterschutzregelungen für Studentinnen sorgfältig durch.
Selbstverständlich kann die Hochschule Zittau/Görlitz ihren Pflichten nur nachkommen, wenn Sie die Schwangerschaft - wie im Gesetz vorgesehen - auch ordnungsgemäß mitgeteilt haben.
Mitteilung der Schwangerschaft und weitere Informationen
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Schwangerschaft! Hierzu nutzen Sie bitte das untenstehende Formular, das Sie persönlich in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt abgeben oder es eingescannt an die folgende E-Mail-Adresse DSI-Sekretariat(at)hszg.de senden. Ihre Angelegenheit wird diskret und vertraulich behandelt!
Sollten Sie eine Beratung über die weitere Verfahrensweise wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Studienberatung Tel.: 03583 612-4255.
Die Hochschule hat eine Kultur der Familienfreundlichkeitin ihrem Leitbild verankert. In der Broschüre „Studieren mit Kind" finden Sie umfangreiche Informationen für Studierende mit Kindern an der Hochschule Zittau/Görlitz zu den Themen Schwangerschaft und Entbindung, Beratungsmöglichkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten, Kinderbetreuung und Studienorganisation.
Bei Fragen und Problemen, aber auch bei Verbesserungsvorschlägen für das Studium mit Kind(ern), steht die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Frau Dr. Reinhold jederzeit zur Verfügung.
Broschüre Studieren mit Kind
Weitere Informationen zum Thema Familienfreundlichen Hochschule
Die Zeit des Studiums ist eine Phase der Persönlichkeitsentwicklung, die nahezu gesetzmäßig mit Krisen verbunden ist. Es können Schwierigkeiten im Studienanfang, im Studienverlauf und in der Zeit der Studienabschlussarbeit auftreten. Das Studentenwerk Dresden bietet dafür psychologische Beratung an.
Themen, die in unserer Beratung häufig vorkommen, sind vor allem Zweifel, das Studium fortzusetzen, Arbeitsschwierigkeiten, Prüfungsangst, mangelndes Selbstwertgefühl, Partnerschaftsprobleme oder Probleme im sozialen Umfeld und Probleme mit Alkohol, Drogen, Onlinesucht. Die Terminvergabe erfolgt per E-Mail.
Darüber hinaus können Beratungstermine für den Beratungsstandort in Dresden vereinbart werden!
Sie benötigen Beratung in persönlichen Rechtsangelegenheiten?
Wir bieten Ihnen eine im Studentenwerksbeitrag enthaltene fachkundige Rechtsberatung im Rahmen unseres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches gem. § 109 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz an.
Wir beraten Sie fachkundig in Rechtsfragen zu folgenden Themen:
Die kostenlose Rechtsberatung für Studierende im Bereich Zittau/Görlitz erfolgt durch Rechtsanwalt Andrej Janietz (ATM Rechts- & Steuerberatung GbR) im Auftrag des Studentenwerks Dresden. Während der Vorlesungszeit finden die Sprechzeiten Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr im Bereich der Verwaltung des Studentenwerkes in Zittau, Hochwaldstraße 12, statt.
Justiziar Gerd Sureck
Tel.: 0351 4697-809
studentische-rechtsberatung(at)studentenwerk-dresden.de
Geschäftsbereichsleiter
Thomas Neumann
Tel.: 03583 6881-55
oberlausitz(at)studentenwerk-dresden.de
Sie studieren und wissen, was Credit Points, Tutorien und SHK sind. Trotzdem kann es vorkommen, dass nicht alles glatt läuft und man einen unabhängigen und sachlichen Rat bei sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Studierendenleben braucht. Die Sozialberatung des Studentenwerks ist dafür die erste Anlaufstelle. Sie unterliegt der Schweigepflicht und steht allen Studierenden der Hochschule Zittau/Görlitz offen.
Beratungsschwerpunkte:
Alle weiteren Informationen unter:
https://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/sozialberatung.html
Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, chancengleich studieren zu können. Dazu müssen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen im Studium ausgeglichen werden, die durch eine Behinderung bedingt sind. Rechtliche Grundlagen dafür sind die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24, Abs.5) und das Hochschulrahmengesetz (§2 Absatz 4 und §16 Satz 4).
Um eine verbesserte Betreuung in schwierigen persönlichen Situationen zu ermöglichen, ist Dr. Scheibler vom Rektor beauftragt worden, Fragen und Probleme entgegenzunehmen und ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Angebot zur Hilfe bei:
Die erste Ausgabe des Wegweisers für Studieninteressierte und Studierende mit besonderen Fähigkeiten, steht zum Download bereit. Diese Handreichung soll bewirken, dass Ihr Euch besser im Studienalltag zurecht finden könnt.
Die zum Download verfügbaren Inhalte des Leitfadens sollen Sie als Lehrende unterstützen, die Wünsche und Bedürfnisse der Studierenden umzusetzen und die besonderen Fähigkeiten der Studierenden besser zu verstehen und nachzuvollziehen. Das wichtigste jedoch ist und bleibt die Kommunikation mit den Studierenden, da diese am besten wissen, was sie benötigen!
Die Agentur für Arbeit Bautzen entwickelt mit Ihnen Strategien für den Start ins Berufsleben.
Die Berufsberatung unterstützt Sie auch bei einer beruflichen Neuorientierung oder wenn Sie das Studium voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen werden bei der Suche nach neuen Perspektiven wie z.B. einer beruflichen oder schulische Ausbildung.
Die Arbeitsagentur informiert Sie über den aktuellen Arbeitsmarkt, über Einstellungskriterien und Anforderungen von Unternehmen.
Gern stehe wir Ihnen auch zu Fragen Ihrer Bewerbung zur Verfügung und berate Sie zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch die Arbeitsagentur.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin!